Auftrag nur über ICq und Anzahlung aber nicht erbrachte....

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.11.2006, 20:56
    Hallo!

    Habe mit einem Freelancer einen Kundenauftrag realisiert.
    Leider ohne Vertrag etc. komplette Kontakt nur über ICQ.
    Habe Ihm 50% der Auftragssumme überwiesen, aber der Kunde hat das ganze aufgelöst da er unzufrieden war und dieser Coder das Script nicht zum laufen gebracht hat.
    Er will jetzt meine Anzahlung jedoch nicht zurück bezahlen, obwohl seine Arbeit nicht zu gebrauchen ist.

    Habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und mein Geld zurück zu bekommen?

    Könnte mich tierisch ärgern. Bin immer so genau mit Verträgen etc. Und einmal etwas nur "mündlich" per icq und promt falle ich herein.
    Und das so einem alten Hasen wie mir Verlegen

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    Zuletzt bearbeitet von Frank Stemmler am 22.09.2007, 08:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • Jorin Karner Mitglied seit: 24.05.2006
    Beiträge: 197
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 09:08
    ich persönlich würde sagen das der gespräch log aus dem icq reicht um ihn gerichtlich zu belangen. mündliche absprachen zählen ja auch als vertrag, das problem ist es ja nur diese nachzuweisen. Dieses Problem stellt sich bei dir ja nicht. Ich würde es zumindest versuchen!

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 09:10
    Ja dann würde ich das auf jeden Fall weiter verfolgen.

    BIn mir nur sehr unsicher ob ICQ Logs von belang sind. Die kann man ja auch fälschen sehr easy.

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Logs und ob diese als Beweis anerkannt sind?

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  • Jorin Karner Mitglied seit: 24.05.2006
    Beiträge: 197
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 10:06
    Hallo,
    ICQ Log und in Zusammenhang mit einem halbfertigen Auftrag sollten die Beweislage ausreichend stützen. Du hast ja dann z.B. eine eMail erhalten mit dem Script oder er hat es auf den Webspace geladen (IP)..

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  • Jan - Swift Media Mitglied seit: 02.05.2006
    Beiträge: 74
    Wohnort: Berlin
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 10:10
    Darf ich höflich fragen, wer denn mit solchen Beweisen von euch vor Gericht war, und wer hier nur Laienjurist ist?

    IMHO würde ich eine Anwalt aufsuchen. Bei einem Kaufvertrag als auch bei einem nicht Zustande gekommenen Vertrag gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B. § 812, BGB, aber da hilft dir der Anwalt deines Vertrauens im Rahmen einer Erstberatung sicher gerne weiter.

    Die kostengünstigste Version findest du unter www.frag-deinen-anwalt.de Smilie

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.11.2006, 10:12
    Danke Jan und Jorin für die Info!

    Wollte erstmal bei Euch Anfragen ob es überhaupt Sinn macht es weiter zu verfolgen.

    Ich habe Ihm 2x eine Mail geschrieben (aber er hat nie geantwortet..wie gesagt ALLES per ICQ) mit den FTP Zugangsdaten etc.
    Er hat sich ja eingeloggt und alles "Live direkt auf dem Server" verändert.
    Dann werde ich mal den Kunden darum bitten mir die Logs auszuhändigen.

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  • RB Media Group Mitglied seit: 09.01.2007
    Beiträge: 131
    Wohnort: Eisenhüttenstadt
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 03.05.2007, 20:15
    Hallo

    Darf man fragen wie der Kontakt zu stande gekommen ist?

    RichBone

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  • Martin Neumann Mitglied seit: 17.11.2006
    Beiträge: 67
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 07:44
    oft hilft ein persönlicher besuch Winken

    wegen icq-logs und deren beweiskraft vor gericht würd ich auch anwalt fragen.
    das ist sehr fragwürdig denke ich - m.M. nach wird sowas nich zugelassen - aber versuch macht klug.

    kannst uns ja mal auf dem laufenden halten - würde mich interessieren

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  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
    Beiträge: 146
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 09:56
    Wie schon oben einmal gesagt wurde wenn er den ICQ Log hat PLUS ein nicht fertiges script müsste es doch normal deutlich machen das da ein abkommen war auch die überweisung ist mit einem kontoauszug nachweisbar

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  • RB Media Group Mitglied seit: 09.01.2007
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 10:06
    Hallo

    Das Problem bei ICQ logs ist das die zuleicht änderbar sind.

    RichBone

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  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 10:27
    Ja das ist ja klar nur wenn ich einen kontoauszug hab wo ich z.b. 150 €uro an jemanden geschickt hab mit nem betreff anzahlung script o.ä. zudem ein unfertiges script vom den Herrn besitze müsste der ICQ log doch das puzzle vervollständigen oder nicht?

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  • RB Media Group Mitglied seit: 09.01.2007
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 10:46
    Hallo

    Wie gesagt mann kanns versuchen aber ein Richter der ICQ nicht mal kennt, bei dem wird das evt. Schwierig.

    Dort werden E-Mail besser ankommen.

    MFG

    RichBone

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  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 10:52
    Naja wens ein etwas jüngerer 0-50 ist der ab und zu mal pro7 schaut denke ich wird das kennen *G* bei den ARD und ZDF Richtern naja wer weis Lachen

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  • akud.info Mitglied seit: 19.04.2007
    Beiträge: 29
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.05.2007, 11:15
    viel schwieriger wird es allerdings werden, dem freelancer
    nachzuweisen, dass dieser schuld an der nicht vollendung
    des auftrags hatte

    design ist geschmacksfrage und beim script können auch
    technische aspekte beim kunden eine funktionsunfähigkeit
    bewirkt haben

    und da der freelancer ja nach eigener aussage arbeiten
    erledigt hat, könnte man sicherlich maximal eine nachbesserung
    verlangen - aber das geld sicherlich nicht zurückbekommen

    des weiteren kann der kunde auch von dir "Frank Stemmler"
    nicht so ohne weitere das gesamte geld zurück verlangen,
    denn eure leistung ist keine übliche ware

    auch hier kann der kunde maximal eine nachbesserung auf
    deine kosten verlangen

    da dies sicherlich nicht der erste fall dieser art ist, gibt es
    ganz sicher grundsatzurteile, die sämtliche fragen oder
    erfolgschancen darlegen

    - gruss und viel erfolg -
  • Daniel Auer Mitglied seit: 04.08.2007
    Beiträge: 69
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.09.2007, 22:27
    RB Media Group hat folgendes geschrieben::

    Hallo

    Das Problem bei ICQ logs ist das die zuleicht änderbar sind.

    RichBone


    ich möchte diesbezüglich anmerken, dass die logs nur lokal gespeichert werden. kannst du dir mit dme editor verändern wie du lustig bist das log.
    lass dich beraten!

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