Glücksspielwerbeverbot - Was ist mit eBay

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  • RicoKauert

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.12.2006, 20:54
    Hallo zusammen,

    folgender Fall wurde gerade von Freunden diskutiert:

    angenommen ich "werbe" via eBay für eine kostenlose Online-Glücksspiel-Software. Gegenstand der Auktion ist ein Partnerlink zur kostenlosen Software mit der man im Internet Glcüksspiele spielen kann.

    Ist das verboten da es unter Glücksspielwerbung fällt? Oder handelt es sich um eine reine Vermittlungsleistung die nicht verboten ist?

    mfg
  • Lübcke Andre Mitglied seit: 21.03.2007
    Beiträge: 3
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.03.2007, 19:23
    Durchsuch doch einfach die AGB's von ebay. Soweit ich weiß, ist es verboten, da es wie du schon sagst um eine Weiterleitung zu Glücksspiel handelt wovon sich ebay ja bekanntlich diszanziert.

    grüße Andre
  • expressload.de Mitglied seit: 15.01.2007
    Beiträge: 124
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.03.2007, 21:48
    Glücksspiele ohne Geldeinsatz sind doch nicht verboten. Selbst in Kaufhäusern gibt es Gücksspiel-Zubehör. Sobald um Geld gespielt wird, sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

    _________________
    Viele Grüße

    Michael Stern
  • Rüdiger Kunz

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.03.2007, 11:20
    Allein der Vertrieb einer Software kann nicht verboten sein, wenn du der Rechteinhaber bist.

    Vergleiche den Fall mit dem Verkauf einer scharfen Pistole - jemand, der rechtmäßig in deren Besitz ist (Waffenbesitzkarte) darf sie selbstverständlich an jemanden anderen verkaufen, der ebenfalls zum Besitz berechtigt ist.

    Wenn aber die Software von jemand z. B. kostenlos bereitgestellt worden ist oder in Form einer Linzenz gekauft wurde, dann ist die spätere Veräußerung etwas problematisch. Insbesondere beim kostenlosen Erwerb dürfte die Erhebung von Kosten auf den neuerlichen Verkauf unrechtmäßig sein - das muss man dann anders bei der Auktion formulieren. Im Fall einer zu verkaufenen Lizenz (mit oder ohne Datenträger) muss nur die Lizenz auch mit veräußert werden und eine Erklärung des Verkäufers darüber vorgelegt werden, dass es keine weitere lauffähige Kopie unter der zu veräußernden Lizenz gibt.


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