Rechnung per PDF/Mail - rechtlich okay?

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  • contentdirekt Mitglied seit: 08.11.2005
    Beiträge: 64
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.05.2007, 11:35
    Ich persönlich bin auch schon seit einigen Tagen in dieser Angelegenheit am recherchieren und am telefonieren. Zu dem Thema erhält man von zig verschiedenen Quellen zig verschiedene Antworten. Irgendwie scheint da niemand so recht Bescheid zu wissen.
  • Daniel Franke Mitglied seit: 21.02.2005
    Beiträge: 520
    Wohnort: Leipzig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.05.2007, 12:52
    Babsi Schmidt hat folgendes geschrieben::


    Hallo Daniel,
    bitte sei` mir nicht böse, aber ich glaube sehr wohl, dass Deine Steuerberaterin hier nicht auf dem letzen Stand der Dinge ist. ....
    lg Babsi



    Wieso sollte ich Dir böse sein? Dafür habe ich ein zugelassenes Steuerberatungsbüro, welches bei Fehlern auch haftet, wenn mir dadurch Vermögensschäden entstehen. Winken

    Daniel

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  • Oliver Mayer Mitglied seit: 09.09.2003
    Beiträge: 444
    Wohnort: Grafenau
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.05.2007, 14:34
    @Max Lingemann:
    Naja - das Gesetz ist eindeutig. Für den Vorsteuerabzug brauchst Du eine Rechnung die nicht elektronisch übermittelt wurde oder eine elektronisch qualifiziert signierte - dann kann sie auch elektronisch übermittelt sein.

    Bzgl. Aufbewahrung: Elektronisch qualifiziert signiert mit einem 2-Dimeensionalen Barcode ausgestattet kannst Du Rechnungen ganz normal ausdrucken und in einen Ordner abheften. Ohne Barcode musst Du die Originale ELEKTRONISCH archivieren.

    @Daniel Franke :
    Hat Du das schriftlich von Deinem Steuerbüro? Kann ich mir fast net vorstellen und sonst wird es schwierig die haftbar zu machen Winken

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.05.2007, 16:57
    Hey das ich das noch erleben darf....das erste mal das ich Herrn Franke widersprechen muss Winken

    Es ist nicht ok.

    Wie Andre schon richtig sagt per Post und per Fax ist rechtlich sicher.
    Per Email NUR DANN, wenn die Mail Digital Signiert ist....und das AUCH NUR, wenn Dein Gegenüber ebenfalls Digital Signiert ist. Einseitig ist es nicht ausreichend.

    Diese Aussage habe ich von 2 Anwälten und einem Finanzbuchhalter, da ich derzeit meine Firma in eine neue Geschäftsform hebe und ich viel mit diesen Leuten zu tun hab gerade.

    Die Begründungen dazu erspare ich Euch jetzt mal, denn ich kann es auch nur Teilweise nachvollziehen. Denn was ist schon Fälschungssicher? Aber was will man machen...außer auswandern?

    Edit: Ups da gabs ja eine Seite 2 und 3. Naja dann eben doppelt. Kann ja nicht schaden. Sorry hab ich nicht aufgepasst.

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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.05.2007, 05:25
    Dann stellt sich aber gleich die Frage, ob ich auch die abgestempelte Briefumschläge aufheben muss, um nachweisen zu können, dass die Rechnung wirklich per Post kam?
    Also so einen Schwachsinn können sich auch nur senile Politiker ausdenken.

    Wenn jemand von mir Rechnung per Post haben will, schicke ich sie ihm auch - natürlich mit Aufpreis für Porto- und Aufwandskosten. Kein Problem.

    Und sollte das FA oder die Prüfer eine E-Mail-Rechnung auf meiner Seite beanstanden, wird es nicht einen Tag dauern, dass ich mein Unternehmen in Deutschland abmelde und in einem anderen Staat verlagere. Auch kein Problem (jedenfalls nicht für mich, nur für den Staat).

    Bei diesen ganzen unsinnigen Vorschriften bekomme ich langam Verständnis für die ganzen Betrüger. Die haben es einfach leichter.

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  • Babsi Schmidt Mitglied seit: 06.05.2007
    Beiträge: 11
    Wohnort: Klosterneuburg
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 14.05.2007, 14:09
    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::

    Also so einen Schwachsinn können sich auch nur senile Politiker ausdenken.



    Das Problem ist, dass die meisten Politiker keine Unternehmer sind (bzw. waren) sondern maximal offensichtlich Unterlasser! Weinen

    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::

    Wenn jemand von mir Rechnung per Post haben will, schicke ich sie ihm auch - natürlich mit Aufpreis für Porto- und Aufwandskosten. Kein Problem.

    Und sollte das FA oder die Prüfer eine E-Mail-Rechnung auf meiner Seite beanstanden, wird es nicht einen Tag dauern, dass ich mein Unternehmen in Deutschland abmelde und in einem anderen Staat verlagere. Auch kein Problem (jedenfalls nicht für mich, nur für den Staat).

    Bei diesen ganzen unsinnigen Vorschriften bekomme ich langam Verständnis für die ganzen Betrüger. Die haben es einfach leichter.


    Ich verstehe nur nicht ganz, wo das Problem ist, dass Du Dir eine Signatur zulegst. Die ist ja nicht nur für Rechnungen sinnvoll.
    lg Babsi
  • Caschi Weddig Keutel GbR Mitglied seit: 03.05.2005
    Beiträge: 304
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 14.05.2007, 14:40
    ich habe irgendwie immer noch keine software gesehen wo ich für günstiges geld meine rechnung signieren kann ...

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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.05.2007, 05:35
    Also, wenn ich tagtäglich mehrere Rechnungen schreiben würde, dann würde ich mir wohl auch ein Signatur holen, aber es soll ja Leute geben, die im Jahr nicht mal 10 Rechnungen verschicken. Da lohnt sich eben nicht.

    Wenn der Staat so etwas verlangt soll er so etwas auch kostengünstig auf den Markt bringen. Für ELSTER habe ich ja auch nichts zusätzlich bezahlen müssen.

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.05.2007, 06:47
    Das Problem eben ist immernoch, das der RE EMpfänger ( also Kunde ) auch diese Signatur haben muss.

    Und das ist sehr selten. Wozu sollen die auch eine haben? Von 50 Kunden haben das bei mir vielleicht 2.

    Ganz ruhig Herr Stemmler. Der Morgen fängt so schön an...aber bei solchen willkürlich unlogischen Gesetze, könnte ich mich wieder den ganzen Tag aufregen.

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  • Dominik Michels Mitglied seit: 23.06.2006
    Beiträge: 140
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.05.2007, 20:22
    Naja, wobei eine Signatur wohl gerade bei solchen 1,95 € - Künden völlig unangemessen, um nicht zu sagen fürn A**** ist.

    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es sich dabei um otto-normal user handelt (sonst würden sie wohl onlinerechnungen akzeptieren) und bei solche Leuten bin ich für meinen Teil schon glücklich, wenn sie einen pdf-reader haben! Winken

    Übrigens fing der Morgen hier heute schon ziemlich verregnet an, worauf ich mich zum liegenbleiben entschieden habe, vielleicht die beste Entscheidung des heutigen Tages Winken

    schöne Grüße, Dominik
  • Oliver Mayer Mitglied seit: 09.09.2003
    Beiträge: 444
    Wohnort: Grafenau
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.05.2007, 22:34
    Frank Stemmler hat folgendes geschrieben::

    Das Problem eben ist immernoch, das der RE EMpfänger ( also Kunde ) auch diese Signatur haben muss.
    Und das ist sehr selten. Wozu sollen die auch eine haben? Von 50 Kunden haben das bei mir vielleicht 2.
    Ganz ruhig Herr Stemmler. Der Morgen fängt so schön an...aber bei solchen willkürlich unlogischen Gesetze, könnte ich mich wieder den ganzen Tag aufregen.



    Warum muss der RE-Empfänger etwas haben? Ich habe ein Prohejekt für einen Kunden durchgezogen der seine Rechnungen nun qualifizeirt elektronisch signiert und zwar duch den Aufdruck eines 2-Dimensionalen barcode. Hierzu braucht der RE-Empfänger nichts machen - es se denn er will die Signatur prüfen dann holt er sich z.B. von Digiseal den "kostenlosen" Reader und überprüft dies.

    Ich bekomme z.B. für elle unsere Lunden die 1&1 Rechnungen qualifiziert elektronisch signiert. Ich brauche dafür keine Software damit ich hier VST-Abzug berechtigt bin. Das einzige was wir machen müssen ist die Rechnungsdateien ELEKTRONISCH zu archivieren, also so wie Sie übermittelt wurden und das passiert durch das abspeichern auf die Festplatte.

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 16.05.2007, 07:58
    Das ist ja schön das DU das so machst Oliver. Es ist jedoch nicht eindeutig anerkannt meint Anwalt und Steuerberater.
    Nur die oben erwähnten Methoden sind vom Staat abgesegnet.
    Thats it. Da gibts auch keinen Spielraum oder Auslegungen.

    Daran haben wir uns wohl oder übel zu halten. PUNKT.

    Zu Fragen WARUM.....wen interessiert das? Wer versteht das schon wirklich?
    Für mich ist und bleibt das ein Mysterium.

    Bringt nichts darüber nachzudenken. Schlucken und auf das wesentliche konzentrieren.

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  • Oliver Mayer Mitglied seit: 09.09.2003
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 16.05.2007, 10:39
    Frank Stemmler hat folgendes geschrieben::

    Das ist ja schön das DU das so machst Oliver. Es ist jedoch nicht eindeutig anerkannt meint Anwalt und Steuerberater.



    §14 regelt das aber eindeutig so - zusätzlich von meinem FA bestätigt und auch vond er zuständigen IHK - wenn Dein Anwalt und Steuerberater da andere Meinung sind verstehe ich das net denn das Gesetzt ist hier eindeutig Winken

    Ergo:
    Elektronisch qualifiziert signiert mit 2-Dimensionalem Barcode ist z.B. bei ner Rechnung zum VST-.Abzug vom STAAT anerkannt Winken Somit stimmt Deine Aussage nicht ganz.
    Wenn Deine Aussage stimmen würde hätten die Kunden meines Kunden ein Problem - und da hat seit 15 Monaten noch keiner trotz mehrfacher Betriebsprüfungen bei denen einer auch nur ein Mal Ärger bekommen - und der Kunde versendet täglich > 1.000 Rechnungen!

    Auch nachzulesen auf den Seiten von https://www.secrypt.de. Dort gibt es auch entsprechende ASP Lösungen.

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 16.05.2007, 11:07
    Ist schon seltsam wie sich die Aussagen unterscheiden.
    Ich habe die Info, dass Steuerberater das egal ist. ZUm tragen kommt das nur dann, wenn Du einen Rechtsstreit wegen dieser Rechnung hast und die Richter nur das anerkennen dürfen, was derzeit in den Gesetzen steht.
    Und das soll meines Wissen nur Post, Fax und Signierte Mail beidseitig sein.

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