BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber

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  • Ziebold [DZ-Media] Mitglied seit: 21.02.2003
    Beiträge: 883
    Wohnort: Essen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.03.2007, 22:52
    Aktuelles Urteil zum Thema Forenhaftung

    Der Bundesgerichtshof hat am 26.03.2007 darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften, das Ergebniss ist "nett gesagt" nicht wirklich praxisnah in allen Punkten... (siehe dazu auch den nachfolgenden Kommentar, nächster Beitrag).

    Im Detail: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
    Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

    Das Urteil liegt auf der bekannten Linie. Danach haftet der Forenbetreiber, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat. Eventuelle vorbeugende Kontrollpflichten lassen sich der Pressemitteilung nicht entnehmen; der Entscheidungstext selbst liegt noch nicht vor. Andererseits kann der Forenbetreiber nicht auf den Verfasser des Kommentars verweisen, selbst wenn dieser bekannt ist.

    Quelle und weitere Infos, hier klicken.

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    Zuletzt bearbeitet von Ziebold [DZ-Media] am 28.03.2007, 09:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
  • Ziebold [DZ-Media] Mitglied seit: 21.02.2003
    Beiträge: 883
    Wohnort: Essen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.03.2007, 22:55
    Spannender Kommentar zum Thema von Marcel (www.mein-parteibuch.com):

    De Art der Kenntnisnahme spielt sicher keine Rolle: Anruf, E-Mail, Antwort auf den rechtswidrigen Inhalt oder Brief, das ist völlig egal. Das dürfte auch in der Praxis erst dann eine Rolle spielen, wenn ein Betreiber die Kenntnis des rechtswidrigen Inhaltes bestreitet. Und da geht es dann eben klassisch in die Beweisaufnahme.

    Spannender ist sicher die Frage, wie der Gesetzgeber sich das vorstellt, dass ein Betreiber erkennen kann, ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder zumindest der begründete Verdacht besteht, der Inhalt könnte rechtswidrig sein.

    Im Gesetz steht “nicht verantwortlich, sofern […] keine Kenntnis von der rechtswidrigen […] Information”.

    Tatsächlich aber ist es alles andere als einfach zu beurteilen, ob eine Information rechtswidrig ist. Zum einen verfügt ein Webseitenbetreiber selten über die Möglichkeit, von Dritten aufgestellte Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und zum anderen ist die rechtliche Bewertung von Äußerungen alles andere als einfach, wie die recht uneinheitliche äußerungsrechtliche Rechtsprechung immer wieder zeigt.

    Während ein Jockey womöglich die Äußerung “Figur eines Sumo-Ringers” als ehrverletzend empfindet, findet ein Sumo-Ringer es vielleicht ehrverletzend, als “drahtig” bezeichnet zu werden. Wie soll ein Webseitenbetreiber da eine Rechtswidrigkeit erkennen können, wenn er möglicherweise nicht mal den Namen und Beruf desjenigen kennt, über den die Äußerung abgegeben wurde?

    Nach dem Gesetz haftet der Webseitenbetreiber trotzdem sobald er die Äußerung zur Kenntnis nimmt.

    Nun kann man sagen, Zumo-Ringer und Jockeys gibt es selten, aber zu elegant “silbergrau gefärbten Haaren”, was ähnlich absurd ist, dazu gab es schon mal was.

    Und wer kann schon erahnen, dass der Name eines verurteilten Mörders, der in dutzenden Zeitungen zu lesen war, inzwischen ein Geheimnis ist? Woher soll ein Webseitenbetreiber wissen, dass es rechtswidrig ist, den Namen des Mörders zu nennen?

    Hält es jemand für vorstellbar, dass der Mörder Prozesskostenhilfe bekommt, damit inzwischen aus der lebenslang angeordneten Sicherungshaft heraus erfolgreich gegen namentliche Berichterstattung klagt und sein Anwalt damit gute Gebühren einstreicht?

    Woher soll ein Webseitenbetreiber die Rechtswidrigkeit kennen?

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  • Philipp_Ronicke Mitglied seit: 08.11.2005
    Beiträge: 31
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 02:16
    Hallo,

    ich sehe nicht ganz, warum dieses Urteil "nicht wirklich praxisnah" sein soll?
    Der BGH folgt damit - sofern sich das aus der PM entnehmen lässt - der wohl herschenden Meinung, dass Haftung ab Kenntnis eintritt und beschränkt somit in gewisser Weise die aufkommende Rechtsprechung, insb. der Hamburger Pressekammer, die möglicherweise Kontrollpflichten vorsieht.

    Natürlich weiß der Forenbetreiber nicht in jedem Einzelfall, ob aufgestellte Tatsachenbehauptungen wahr oder unwahr sind, allerdings erscheint es mir auch unbillig, das gesamte Risiko dem ggf. Geschädigten aufzubürden.
    Das Argument von Marcel wiederlegt Hr. Vetter in Kommentar 16.

    Gruß

    Philipp

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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 07:41

    Tatsächlich aber ist es alles andere als einfach zu beurteilen, ob eine Information rechtswidrig ist.



    Das ist doch nicht mal nötig, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Wenn sich jemand subjektiv betrachtet beleidigt fühlt, muss der Forenbetreiber den Beitrag entfernen. Oder ist irgendwo in Gesetzen genau definiert, wo eine Beleidigung anfängt? Im Zweifelsfall entscheidet das dann eh ein Richter - ebenfalls subjektiv.

    Und die Entfernung muss ja wohl zeitnah und nicht erst nach Kenntnisnahme geschehen.
    Und das dürfte ein Problem für jeden Hobby-Webmaster sein, der auch mal gerne ohne PC in den Urlaub fahren möchte.

    Das ist de facto das Ende der Meinungsfreiheit. Jede andersartige Meinung kann als Beleidigung aufgefasst und entfernt werden. Das ist nichts anderes als Zensur.
    Zum Glück gilt das nicht hier in diesem Forum, da es ausserhalb Deutschlands liegt.

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  • Roland Drendel D&K-Me Mitglied seit: 23.05.2005
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 09:27
    Ziebold [DZ-Media] hat folgendes geschrieben::

    Aktuelles Urteil zum Thema Forenhaftung

    Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2007 darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften...


    Kann man Dich mit der Nummer auch buchen? Ich meine, wenn Du die Urteile die in vier Wochen gefällt werden, vorhersagen kannst, da hst Du doch ganz andere Möglichkeiten ...

    *lach*

    Okay, war jetzt offtopic, konnte ich mir aber nicht verkneifen.

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  • Ziebold [DZ-Media] Mitglied seit: 21.02.2003
    Beiträge: 883
    Wohnort: Essen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 09:29
    @roland

    tja, ein guter draht zum richter ist gold wert,... Winken Winken

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  • jethrotull.de Mitglied seit: 31.01.2007
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 09:31
    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::


    Zum Glück gilt das nicht hier in diesem Forum, da es ausserhalb Deutschlands liegt.



    Falsch, denn bei .de-Domain muß zumindest der Admin-C eine deutsche Anschrift haben und schon ist zumindest der greifbar.

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  • Ziebold [DZ-Media] Mitglied seit: 21.02.2003
    Beiträge: 883
    Wohnort: Essen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 09:38
    das wäre dann Goeke Frerichs von gmfmdeien (gmfmdeien? tippfehler bei denic oder so richtig?)

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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.03.2007, 10:48

    Falsch, denn bei .de-Domain muß zumindest der Admin-C eine deutsche Anschrift haben und schon ist zumindest der greifbar.



    Ist denn der Admin-C auch der Betreiber des Forums? Darum geht es doch.
    Ansonsten könnte Stefan dieses Forum ja gleich schliessen, denn subjektiv wahrgenommene Beleidigungen gibt es ja regelmässig.
    Jetzt könnte irgendein User, der einen Groll auf Stefan hat, einen anderen User beleidigen (er hat sich vorher aber mit diesem abgesprochen), dem Admin-C eine Löschanforderung schicken, die Stefan aber nicht rechtzeitig erhält und schon muss er (oder der Admin-C?) vor den Kadi. Idiotisch! (war das jetzt eine Beleidigung gegenüber den Richtern?)

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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 03.04.2007, 20:28

    Spannender Kommentar zum Thema von Marcel (www.mein-parteibuch.com):



    Kennt ihr noch weitere Seiten die sich mit dem Urteil beschäftigen?


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