ebay haftet - BGH I ZR 35/04

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  • Frank Mühlberg Mitglied seit: 28.01.2005
    Beiträge: 419
    Wohnort: Berlin
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.04.2007, 20:38
    Laut oben genannten BGH-Urteil haftet ebay, wenn gewerbliche ebay-Verkäufer gefälschte Produkte verkaufen. Dieses Urteil erstriit Rolex, da viele gefälschte Rolex-Uhren bei ebay angeboten worden sind.

    Urteilsgrund: Erst ebay macht den Handel mit gefälschten Uhren möglich.

    Die landgerichtliche Vorinstanz (OLG Düsseldorf) hatte eine Haftung verneint.




    weitere Auswirkungen:
    Ich galube, es geht in die Richtung, dass grundsätzlich Internetseitenbetreiber (hier Auktionshaus, aber auch andere Internetseiten denkbar) für entstandene Schäden haften werden.

    Ein guter Schritt in die richtige Richtung. So langsam sollte sich jeder Webmaster Gedanken macht, was auf der eigenen Internetseite so angeboten bzw. beworben wird. Denn gerade z.B. Abzockprogramme werden erst durch andere gewerblich handelnde Webmaster möglich. Eine zivilrechtliche Haftung könnte man mit dem Urteil auch hier begründen nach meiner Meinung.

    _________________
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  • Jorin Karner Mitglied seit: 24.05.2006
    Beiträge: 197
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.04.2007, 22:59
    Also die parallele zu deinen genannten Programmen sehe ich jetzt zwar nicht so wie du aber ich begrüsse dennoch diese Rechtsprechung, da bisher immer nur kleine Webmaster und Seiten für alles und jeden auf seiner Seite haften mussten und gerade die großen sich da raus stehlen konnten.

    _________________
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  • manuelk Mitglied seit: 09.10.2005
    Beiträge: 102
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.04.2007, 21:29
    Die Leidtragenden sind dennoch die "kleinen" Webmaster. Ebay beschäftigt sicherlich eine Horde von Anwälten und hat auch genügend Kapital für einen Rechtsstreit, bzw entschädigungen zu bezahlen etc...
    Diese Möglichlkeiten haben "kleine" Webmaster kaum.

    Außerdem ist esmit einem sinvollen Aufwand kaum möglich jedes einzelen Produkt, auch wenn es sich hier (noch) ausschließlich um gewerbliche Anbieter handelt, auf dessen Herkunft zu überprüfen.

    Der Trend User selber immer mehr aus der Verantwortung zu nehmen und diese dem Betreiber zuzuschieben ist durchaus nicht begrüßenswert.

    Rolex hat sicherlich ein berechtigtes Interesse daran, gegen Fälschungen vorzugehen, aber die Urteilsbegründung erst ebay mache den Handel möglich ist nicht einleuchtend und auch höchstwahrscheinlich Falsch, den es gibt einen solchen Handel höchstwahrscheinlich auch auserhalb ebays.

    Bei dieser Rechtssprechung könnte man ja ebenso beispielsweise die Bahn verurteilen, da diese durch ihere Bahnhöfe den Handel mit irgendwelchen Sachen erst möglich macht.
    Oder vielleicht eine Stadt, die mit Einrichtungen ihrer Infrastruktur "den Handel mit ... erst möglich macht".


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