Buchhaltung: Mehrwertsteuer

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  • Stefan Zwanzger Mitglied seit: 19.02.2002
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.10.2002, 03:10
    Wie geht man eigentlich korrekt damit um, wenn man mehrwertsteuerpflichtig ist und von einem Anbieter aber versehentlich (oder weil man die Steuernummer vergessen hat) einen Betrag ohne MwSt ausgezahlt bekommt...?

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  • Remo Uherek Mitglied seit: 17.08.2002
    Beiträge: 460
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.10.2002, 20:31
    Ab wann ist man eigentlich in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig?

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    Zuletzt bearbeitet von Remo Uherek am 14.10.2005, 13:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • Stefan Zwanzger Mitglied seit: 19.02.2002
    Beiträge: 729
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.10.2002, 20:33
    Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wenn man im Vorjahr über (ich glaube das war mal) so 33.000 Mark Umsatz gemacht!

    Kennst DU die Lage in der Schweiz nicht?

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  • Remo Uherek Mitglied seit: 17.08.2002
    Beiträge: 460
    Wohnort: Basel
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 19.10.2002, 23:28
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    Zuletzt bearbeitet von Remo Uherek am 14.10.2005, 13:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • matthias knoop Mitglied seit: 01.10.2002
    Beiträge: 53
    Wohnort: LG
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.10.2002, 14:11
    Hallo,

    also wenn ich das richtig in Errinerung habe ist das in Deutschland so:

    Wenn Du unter der Grenze (mag 33.000 Mark oder so gewesen sein) liegst kannst Du wählen ob entweder mit Ust arbeitest oder ohne.

    Wenn Du dich für die Ust entschieden hast muss das Finanzamt Bescheid wissen. Auf ALLE Einnahmen hast Du dann rein rechnerisch Ust, aber auch wenn DU mal etwas ohne Ust bezahlt bekommen haben solltest musst Du trotzdem Ust für den Umsatz in der Steuererklärung angeben (Netto ist dann leider Brutto).

    Der grosse Vorteil wenn Du Dich für Ust entscheidest ist, dass Du dann die gezahlte Vorsteuer (bei Betriebsausgaben)
    von der vereinnahmten Umsatzsteuer gegenrechnen kannst (Vorsteuerabzug)!

    Solltest Du dich gegen Ust enscheiden musst Du alle bereits erhaltenen Umsatzsteuern als Fehlzahlung ans Finanzamt zurückzahlen!
    Vorsteuerabzug geht da natürlich nicht.

    Ich weiss nicht ob ich das so richtig erläutert habe, übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit. Aber warscheinlich hat das eh keiner verstanden.
    Bei mir sieht es so aus, dass ich mich für Ust enschieden habe. Ich habe allerding auch einige Provisionszahlungen ohne Steuer erhalten (z.B. Zanox wegen damals fehlender Steuernummer), da muss ich leider trotzdem die 16% abziehen. Keine Ahnung ob die Partnerprogramme Ust auch nachträglich zahlen.

    Gruss

    Matthias
  • partnerprogramme.com Mitglied seit: 26.08.2002
    Beiträge: 421
    Wohnort: Remagen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.10.2002, 14:16
    Hallo Stefan,

    umsatzsteuerpflichtig ist zunächst mal jeder der in Deutschland ein Gewerbe anmeldet. Wer unter eine bestimmte Grenze fällt (waren 32.000 DM) kann als 'Kleinunternehmer' optieren und dann keine Mehrwertsteuer ausweisen.

    Interessant wirds später bei ganz anderen Grenzen:
    + und zwar beim Übergang von Einnahme-überschußrechnung auf Bilanzierung
    + und beim Übergang von IST- auf Sollbesteuerung

    Besonders letzteres ist für Partner nicht ganz leicht zu handhaben, denn dann muß man beispielsweise Provisionen, die im 2. Quartal anfallen auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für dieses Quartal angeben. Das das nicht so ganz leicht ist, wenn der Betreiber die Abrechnung erst Wochen später schickt und das Geld dann erst noch später kommt, kann man sich ja vorstellen.

    MfG Claus Lehmann
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  • Julian Mitglied seit: 02.10.2002
    Beiträge: 480
    Wohnort: Köln
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.10.2002, 05:35
    Hi allerseits,

    irgendwie ist die erste Frage von Stefan noch nicht beantwortet. Aber die ist eigentlich ganz einfach:

    Du bist Umsatzsteuerpflichtig und der Umsatz vom Partnerprogramma uch. Völlig egal, ob die dir Umsatzsteuer ausbezahlen oder nicht, DEIN Umsatz ist Umsatzsteuerpflichtig.

    Du kriegst also nicht einen Umsatz und einen MwSt-Anteil ausgezahlt. Du bekommst EINEN Betrag ausbezahlt und DAVON mußt du MwSt abführen.

    In der Regel werden netto-Beträge bei USt-Pflichtigen Partnern ZUZÜGLICH MwSt ausbezahlt. Spielt aber keine Rolle.

    Wenn du Geld bekommst, mußt du davon USt abdrücken.

    Falls du nicht "zuzüglich" MwSt ausbezahlt bekommen hast dann ist die Frage, ob dir der Anbieter nachträglich die USt überweist. Wenn nicht: Pech gehabt.

    So einfach ist das.

    Alles Liebe, Julian!

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  • Thofroe Mitglied seit: 26.10.2002
    Beiträge: 74
    Wohnort: Bestensee
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.10.2002, 10:06
    So hat es mir auch mein Steuerberater erklärt.

    Jeder Umsatzsteuerpflichtige tut also gut daran, wenn er darauf achtet, dass die Provision auch inkl. Umsatzsteuer ausgezahlt wird.

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  • Julian Mitglied seit: 02.10.2002
    Beiträge: 480
    Wohnort: Köln
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.10.2002, 15:28
    Ich habe das mal gelernt.

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  • Stefan Zwanzger Mitglied seit: 19.02.2002
    Beiträge: 729
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    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 30.10.2002, 01:35
    Danke Julian, Einfachheit ist eine Zierde und genau diese Antwort habe ich gebraucht.

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