ist bei der schreibweise von geschützten namen ... ?

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  • Kay Bartholomäus Mitglied seit: 10.11.2007
    Beiträge: 3
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.11.2007, 12:59
    hallo,

    und gleich vorweg: ich bin ein absolutes greenhorn Winken

    meine frage:

    muss ich bei der schreibweise von namen etwas beachten?
    bsp.: tele0 oder tele 0 oder Tele0 oder teleNULL.....

    kann man (bzw, anwalt) mir aus der "falschen" schreibweise einen strick drehen?

    schon mal danke im vorraus für eine antwort!
  • Kay Bartholomäus Mitglied seit: 10.11.2007
    Beiträge: 3
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.11.2007, 13:20
    nachtrag

    kontext:

    ich möchte im thematischen zusammenhang div. anbieter von produkten jeweils in einer linkliste verlinken, und in dieser liste den entsprechenden anbieter benennen, damit seitenbesucher sehen wohin der link führt. nun gibt es da aber auch namen, wo ich mir ihrer schreibweise nicht sicher bin. groß-, kleinschreibung, leerzeichensetzung etc..

    ich habe diese namen wirklich nur in dieser liste stehen, und nicht in metatags oder ähnlichem. ich weise auf der seite auch darauf hin, dass die genannten namen rechtlich geschütz sind und den jeweiligen eigentümer gehören usw. ...

    ist das allein schon rechtlich bedenklich?
  • R. Kulka [DZ-Media] Mitglied seit: 23.10.2006
    Beiträge: 27
    Wohnort: Mülheim an der Ruhr
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.11.2007, 13:54
    Hallo Kay,

    meines Wissens nach haben die Anbieter häufig Markenschutzrichtlinien, in denen Sie genau spezifizieren, wie ihre Marken beispielsweise in redaktionellem Umfeld verwendet werden dürfen.

    Ich erinnere mich beispielsweise noch an eine E-Mail, die ich als Affiliate/Werbepartner von Nokia erhielt; darin hieß es:


    (...)
    Bitte beachten Sie, dass es Ihnen fuer redaktionelle Hinweise ausschließlich gestattet ist, das Wording der Werbemittel zu verwenden.
    Dies umfasst unter anderem folgende Auflagen:

    Der Name des Produkts: „Nokia E90 Communicator“ darf nicht getrennt werden. Z. B. darf bei einem Zeilenumbruch der Teil „E90 Communicator“ oder „Communicator“ nicht alleine in einer neuen Zeile stehen.
    Alternativ verwenden Sie bitte „Nokia E90“.

    Bei der markenrechtlich geschuetzten Bezeichnung Nokia „Eseries“ muessen Trennungen oder Abwandlungen in der Rechtschreibung vermieden werden.
    Erlaubt ist die Verwendung der Bezeichnung "Eseries“ wie folgt: „Geräte der Nokia Eseries“ bzw. „Nokia Eseries“.

    Die Produkte von Nokia duerfen nicht als „Handy“ bezeichnet werden, sondern als „Mobiltelefon“ oder „Gerät“. Als Vorlage dient www.nokia.de.
    (...)



    Aber gut... ob dir da jemals irgendwer einen Strick draus drehen würde, ist fraglich... Smilie

    Oder?

    _________________
    DZ-Media Verlag GmbH - E-Mail-, Post-, Online- und Tele-Direktmarketing
    Netzwerken: http://www.xing.com/profile/Rene_Kulka
    Kontakt: www.dz-media.de - kontakt@dz-media.de
    PP: http://partner.dz-media.de
  • Kay Bartholomäus Mitglied seit: 10.11.2007
    Beiträge: 3
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.11.2007, 14:53
    danke für die prompte antwort !

    Smilie


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