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Verfasst am: 11.09.2003, 13:32
Wie üblich, ist das was jetzt folgt natürlich keine Rechtsberatung.
Ein Unternehmen mit Sitz in den USA, die dort real existiert, Geschäfte in den USA abwickelt, eine US TAX ID hat etc. kann natürlich auch in Deutschland eine Dienstleistung verkaufen.
Bedeutet natürlich auch, dass die Firma US-Bürgern gehört und nicht einem Deutschen. Ebenso sollte von irgendwelchen Steuervermeidungskonstrukten Abstand genommen werden, da es doch sehr auffällt, wenn im amerikanischen Handelsregister alle drei Positionen von nur einer Person besetzt sind. Deutsche Gerichte reagieren allergisch und haben dies in der Vergangenheit auch abgestraft.
Gemäss den Partnerabkommen kann auch eine US Gesellschaft hier entsprechend in ihrer eigenen Rechtsform tätig werden, auch wenns meist sehr seltsam ausschaut. Grundsätzlich gilt aber natürlich auch für eine ausländische Firma in Deutschland bei einer .de Domain deutsches Recht. Denn bei einer DE Domain wird ein deutscher ADMIN-C verlangt. Das bedeutet, dass dieser den Erfordernissen deutscher Gesetze nachkommen muss. Ist also z.B. kein Impressum vorhanden, wird der Admin-C dafür in die Verantwortung genommen.
Ich hoffe damit ist deine erste Frage beantwortet ?
Für deine zweite Frage solltest du dich an dein Finanzamt wenden. Richtet sich deine Dienstleistung an Businesskunden mit internationaler Steuernummer, dann brauchst du in der Regel keine MwSt erheben. Diese wird im Rahmen der Partnerabkommen geregelt. Anders sieht es aus mit Endverbrauchern.
Unabhängig davon ist auch der Ort der Erbringung der Dienstleistung relevant für eine MwSt. Betrachtung. Da du ja nicht näher darauf eingegangen bist, empfehle ich dir den Gang zum Finanzamt und lasse dir alles schriflich bestätigen.
Liebe Grüsse und viel Erfolg
Chaib
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