Rechtliches: Dienstleistung ins Ausland verkaufen

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  • J. Heine Mitglied seit: 13.05.2003
    Beiträge: 209
    Wohnort: Dort wo man alles kann außer hochdeutsch
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.09.2003, 13:14
    Wie ist das eigentlich, wenn eine Firma mit Sitz in US hier in Deutschland Ihre Dienstleisung verkaufen will und dazu eine Website in deutsch mit .de Domain erstellt. Dann gilt für diese Firma doch längst noch kein deutsches Recht, oder? Sprich TDG und Impressum braucht diese Seite dann nicht zu interessieren, oder?

    Und wie ist das dann genau andersherum, wenn ich von Deutschland aus für den US-Markt eine Dienstleistung anbiete? Dann brauche ich mich um soetwas wie ein US- TDG (falls es sowas gibt) keine Sorgen machen. Rechnungen müsste ich dann ja in US$ austellen. Auch Dienstleistungen, die ins Ausland verkauft werden unterliegen dann ja der deutschen MWST. oder? Sieht irgendwie komisch aus - eine Rechnung in US$ mit deutscher MWST.... Ist das aus Sicht des Finanzamts korrekt so ??? Ganz schön kompliziert...

    _________________
    Gruß Joachim
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  • Chaib Mitglied seit: 18.08.2003
    Beiträge: 43
    Wohnort: München
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.09.2003, 13:32
    Wie üblich, ist das was jetzt folgt natürlich keine Rechtsberatung.

    Ein Unternehmen mit Sitz in den USA, die dort real existiert, Geschäfte in den USA abwickelt, eine US TAX ID hat etc. kann natürlich auch in Deutschland eine Dienstleistung verkaufen.
    Bedeutet natürlich auch, dass die Firma US-Bürgern gehört und nicht einem Deutschen. Ebenso sollte von irgendwelchen Steuervermeidungskonstrukten Abstand genommen werden, da es doch sehr auffällt, wenn im amerikanischen Handelsregister alle drei Positionen von nur einer Person besetzt sind. Deutsche Gerichte reagieren allergisch und haben dies in der Vergangenheit auch abgestraft.
    Gemäss den Partnerabkommen kann auch eine US Gesellschaft hier entsprechend in ihrer eigenen Rechtsform tätig werden, auch wenns meist sehr seltsam ausschaut. Grundsätzlich gilt aber natürlich auch für eine ausländische Firma in Deutschland bei einer .de Domain deutsches Recht. Denn bei einer DE Domain wird ein deutscher ADMIN-C verlangt. Das bedeutet, dass dieser den Erfordernissen deutscher Gesetze nachkommen muss. Ist also z.B. kein Impressum vorhanden, wird der Admin-C dafür in die Verantwortung genommen.

    Ich hoffe damit ist deine erste Frage beantwortet ?

    Für deine zweite Frage solltest du dich an dein Finanzamt wenden. Richtet sich deine Dienstleistung an Businesskunden mit internationaler Steuernummer, dann brauchst du in der Regel keine MwSt erheben. Diese wird im Rahmen der Partnerabkommen geregelt. Anders sieht es aus mit Endverbrauchern.

    Unabhängig davon ist auch der Ort der Erbringung der Dienstleistung relevant für eine MwSt. Betrachtung. Da du ja nicht näher darauf eingegangen bist, empfehle ich dir den Gang zum Finanzamt und lasse dir alles schriflich bestätigen.

    Liebe Grüsse und viel Erfolg
    Chaib

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  • hailstorm Mitglied seit: 21.06.2003
    Beiträge: 204
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.09.2003, 13:50
    Bei den AWM-Kursen von Cytainment meinte einer der anwesenden Anwälte, dass ausschlaggebend wäre, _für_ welche Zielgruppe Informationen bereitgestellt werden. Demnach unterliegt die amerikanische Firma also den deutschen Bestimmungen wenn Sie ein an Deutsche gerichtetes Produkt anbietet - unabhängig von der Domain.
    Als Beispiel kam da der Fall eines Australiers, der in DE (und in Abwesenheit) wg. Verstoss gegen die Auschwitzlüge verurteilt wurde, da die Informationen sich eindeutig an deutsche Bürger richteten.

    Gruss, Hailstorm
    Nebenbei: Eine Rechtsberatung war dieser Beitrag natürlich auch nicht.


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