Strafanzeige bei Ebay

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  • Marcus Müller Mitglied seit: 27.02.2003
    Beiträge: 294
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 29.11.2003, 16:45
    Wie geht ihr genau vor, wenn jemand bei ebay bei euch etwas kauft und nicht reagiert?
    Es geht mir um einen Betrag unter 10 Euro. Würdet ihr bei diesem Betrag trotzdem Anzeige erstatten? Schon allein aus Prinzip???? Oder ab welchem Streitwert macht ihr euch die Arbeit und geht zur Wache?
  • bendecho.de Mitglied seit: 23.02.2002
    Beiträge: 370
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 29.11.2003, 19:05
    wegen 10 euro ne anzeige? sorry, aber in welcher welt leben wir denn? meld das ebay, hol dir die gebühren zurück und stell den artikel erneut ein ...

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  • Marcus Müller Mitglied seit: 27.02.2003
    Beiträge: 294
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 30.11.2003, 00:44
    ja ok. Ist für mich auch ehrlich gesagt zu blöd deswegen dahin zu rennen. Hatte mit sowas auch noch nie Probleme, deswegen wollte ich halt mal wissen wie andere "Profi/Power-Seller" das machen. Ich bin auch nicht so ein "Ganz Genauer". Aber nun noch ne Frage, wo ist bei euch der Schwellenwert???
  • Marcus Müller Mitglied seit: 27.02.2003
    Beiträge: 294
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 30.11.2003, 18:15
    soviel ich weiss, werden die Provisionen wieder gutgeschrieben. So steht es zumindest bei Ebay. Ich blicke da nur in meiner Rechnung nicht mehr durch Traurig

    Hast du gute Erfahrung mit Internet-Inkassobüros gemacht?
  • Schilling Mitglied seit: 01.11.2004
    Beiträge: 3
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 01.12.2004, 02:00
    Von wegen Ebay erstattet die Gebühren.

    Ich wollte eine Gibson SG verkaufen, so ein Franzose hat sie ersteigert und dann nicht bezahlt. (680 Euro, war eine BJ 70). Dann hab ich über Ebay Mahnung geschickt und dann Angebot an zweitbieter gemacht. Der wollte sie aber auch nicht mehr.

    Dann hab ich alles gemacht daß die die Gutschrift mir geben, aber heute habe ich von Ebay eine Email bekommen daß ich vom Verkauf ausgeschlossen bin weil die Abbuchung zurückgehen ließ. Die wollten mir die Verkaufsgebühren von 24 Euro abbuchen. Und jetzt haben sie mir auch noch Mahngebühr berechnet mit 8 Euro.

    Auf meine Antwort das sollen sie dem unzuverlässigen Bieter doch bitte in Rechnung stellen habe ich noch keine Antwort bekommen.


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