Abmahnung: Dialer

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  • AdKlick.net [Hülsmey Mitglied seit: 23.01.2003
    Beiträge: 78
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.02.2004, 13:03
    Hab ich irgendetwas nicht mitbekommen ?

    Habe eben ne Abmahnung der Verbraucherzentrale erhalten, dass der Endkundenpreis des Mainpean Dialers nicht auf der Startseite des Weblayouts, sondern erst nach der Installation des Dialer ( eben im Standard Dialerlayout ) einzusehen ist.

    Das heißt jetzt also, dass man den Dialer nicht direkt verlinken darf und den Preis auf der Startseite nennen muß ?!

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  • Baumert-Designservice Mitglied seit: 17.08.2003
    Beiträge: 52
    Wohnort: Berlin
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.02.2004, 13:17
    Hallo

    Du hast ja bis 5 März Zeit diese Unterlassungfserklärung abzugeben.
    wie verhält sich dei angabe des preises auf den startseiten ?
    nein . ist kein gesetz

    Es wird natürlich am Montag darüber beraten von unserer Seite.
    Wir halten euch auf den laufenden.

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    Mit freundlichen Grüssen
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  • AdKlick.net [Hülsmey Mitglied seit: 23.01.2003
    Beiträge: 78
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.02.2004, 13:20
    Naja gut - aber da bereits gegen einen anderen "Bekannten" aus der Dialerszene ne Einstweilige Verfügung deswegen erwirkt wurde, sehe ich da nicht unbedingt die großen Chancen, die Kosten in die Höhe zu treiben.

    Scheinen ja dann doch mehrere heute getroffen zu haben Winken

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  • SMS World Mitglied seit: 18.07.2003
    Beiträge: 113
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.02.2004, 14:26
    Als die Ok Fenster bei den Dialern einführt wurden, um das ganze verbraucherfreundlicher zu gestalten, saß doch auch der Verbraucherschutz mit am Tisch ( Gesetzentwurf und Einführung ).

    Anscheinend reicht das schon wieder nicht. Der Wind kommt aus dem ganzen Reférate und Schulkram. Hier ist man wohl Meinung, eine falsche Zielgruppe abzuzocken, so jedenfalls eine Stellungnahme die ich online gelesen habe. Warum sich das allerdings auf andere PP's auswirkt, die völlig anderes Zielpublikum haben, verstehe ich auch nicht.

    Mal abwarten was kommt.

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  • Fabian Simon (NGF) Mitglied seit: 09.08.2003
    Beiträge: 292
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.02.2004, 16:28
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/44856

    Solange keine Stellung seitens Mainpean und Global Netcom kommt würde ich erstmal abwarten.

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  • Michael Kagerbauer Mitglied seit: 12.10.2002
    Beiträge: 194
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.02.2004, 04:30
    Sowohl Mainpean als auch Global-Netcom wissen derzeit Bescheid (haben die Abmahnung in Kopie). Die Person, gegen die die Einstweilige Verfügung erlassen wurde, hat bereits Einspruch dagegen erhoben.

    Ein entsprechendes Gesetz, welches den bemängelten Punkt rechtlich unterstützt, gibt es unserer Meinung nach nicht - ansonsten hätte der Verbraucherschutz ohnehin viel früher diese Aktion anstarten können, sofern es eine Rechtliche Grundlage hierfür gegeben hätte. Der Preis ist nicht grundlos in der Software selbst verankert - wenn irgendwer nämlich auf die Idee käme, jemandem einen Dialer per EMail zu senden, so muss der Preis nach dem Start der Software ebenso ersichtlich sein - da nutzt ein "Hinweistext" auf einer "Eingangsseite" garnichts mehr.

    Bis zum 05.03.2004 ist ohnehin noch etwas Zeit - bis dahin werden sich auch die grossen Softwareanbieter hoffentlich geäußert haben und eine Lösung in Sicht sein.
  • Stefan Appenrodt Mitglied seit: 08.05.2003
    Beiträge: 791
    Wohnort: Wieda
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.02.2004, 20:12
    von wen kam denn die Abmahnung? Kanzlei und Sitz? Damit man sich schon mal drauf einstellen kann.

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  • Michael Kagerbauer Mitglied seit: 12.10.2002
    Beiträge: 194
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 00:13
    Die Abmahnung kommt direkt von der Verbraucherzentrale Berlin e.V - in meinem Fall per Fax, evtl. kommt ja noch etwas per Post ab nächster Woche.

    Nachtrag:

    Prozessbevollmächtigte der Einstweiligen Verfügung waren "Rechtsanwälte Christ, Hennig, Krebs u. Koll" aus Berlin.

    Vermutlich wird in der nächstgelegenen Hauptstadt Klage erhoben, sofern die Frist abgelaufen ist, bei der Einstweiligen Verfügung war dies ebenso der Fall. Hier empfiehlt sich evtl., bereits vorab eine Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht vorab hinterlegen zu lassen, wenn man vorher entsprechende neue Informationen zu dem Thema gesammelt hat.
  • Frank Helmschrott Mitglied seit: 13.11.2002
    Beiträge: 766
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 11:08
    Bei mir ist sie auch schon eingetroffen.

    Mal sehen was wird... Cool
  • Progressics.de Mitglied seit: 25.08.2003
    Beiträge: 554
    Wohnort: Schwabenländle
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 15:00
    Habt Ihr alle Referate.Ag beworben, oder ist Hausaufgaben.de etc auch betroffen?

    Mann mann....

    naja, bis jetzt ist noch nix gekommen Sehr glücklich
  • Michael Kagerbauer Mitglied seit: 12.10.2002
    Beiträge: 194
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 15:11
    Die Partner selbst haben meines Wissens nach keine Abmahnung erhalten - nur die Partnerprogrammbetreiber selbst.
  • Frank Helmschrott Mitglied seit: 13.11.2002
    Beiträge: 766
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 15:26
    ja richtig und nicht nur referate/hausaufgaben sondern wir eben auch.

    Wird wohl über kurz oder lang alle Betreiber treffen,
  • Michael Kagerbauer Mitglied seit: 12.10.2002
    Beiträge: 194
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 16:05
    Laut deren Aussage werden Abmahnungen an Partnerprogramme versendet, die "ähnliche Angebote" betreiben. Defakto kommen aber alle Partnerprogramme in Betracht, bei denen sich jemals ein Jugendlicher einwählen KÖNNTE - da dies wohl bei allen Arten (SMS-, Fun-, Spiele-, Koch-Dialer usw.) passieren kann, wird wohl jeder bald etwas in den Händen halten Smilie
  • Stefan Appenrodt Mitglied seit: 08.05.2003
    Beiträge: 791
    Wohnort: Wieda
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 16:15
    wäre wichtig zu wissen ob es einer serienabmahnung ist oder auch wirklich gezielt auf die seiten, etc. eingeht. vielleicht sollten sich die betroffenen mal austauschen in form und inhalt der abmahnung.

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  • Michael Kagerbauer Mitglied seit: 12.10.2002
    Beiträge: 194
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.02.2004, 16:18
    Der Abmahntext geht nicht individuell auf das Partnerprogramm selbst ein, ich vermute daher das einfach überall die entsprechende URL und der Empfänger ausgetauscht wurde. Gut zu wissen wäre evtl. auch, ob einige die Sachen per Post / Einschreiben erhalten haben? Weil hier kam es merkwürdigerweise nur per Fax rein. So eine Massenabmahnung versendet sich eben per Fax viel leichter Smilie

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