Affilian Umsatzsteuer-Gesetz...

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  • Cash2Surf Mitglied seit: 22.02.2002
    Beiträge: 15
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 20.06.2002, 21:59
    Hab ihr auch die Mail bekommnen? Und wenn ja was mach ich da als Privatmann... Ich will das gnaze weiter bei der Einkommenserklärung mitangeben....


    Sehr geehrte Partner,

    Ab dem 01. Juli 2002 muß der leistende Unternehmer nach dem neu eingefügten § 14 Abs. 1a UStG in Verbindung mit § 27 Abs. 3 UStG auf allen ab dann ausgestellten Rechnungen die Steuernummer angeben.

    Es ist daher erforderlich, dass Sie uns umgehend Ihre Steuernummer mitteilen bzw. Ihre Steuernummer in den Login-Daten eintragen.

    mfg
    touristikboerse
  • Stefan Zwanzger Mitglied seit: 19.02.2002
    Beiträge: 729
    Wohnort: Affiliate.de - die Mutterseite
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.06.2002, 21:10
    Also ich habe davon zumindest nichts gehört!

    _________________
    Die 25 besten Partnerprogramme
    http://www.affiliate.de
  • Cash2Surf Mitglied seit: 22.02.2002
    Beiträge: 15
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.06.2002, 16:23
    Jedenfalls besteht im Account jetzt die Möglichkeit die Steuernummer anzugeben...

    Kommt das jetzt überall?

    WEr hat den Newsletter auch bekommen?
  • Sedulo Mitglied seit: 25.06.2002
    Beiträge: 1
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 25.06.2002, 16:53
    Hallo,
    ab dem 30.06.02 müssen alle Unternehmer auf Ihren Rechnungen die Steuernummer angeben. Da die meisten Partnernetzwerke, Cash-Dienste etc. eine Gutschrift erstellen ist dies so zu betrachten als hätte der Partner eine Rechnung an das Unternehmen gestellt. (also muss die Steuernummer drauf). Eigentlich sollte die Aufforderung zu Abgabe der Steuernummer von jedem Affiliate-Unternehmen ausgeführt werden. Sollte eine Gutschrift/Rechnung ohne St.Nummer entgegengenommen werden könnte der Betriebsprüfer des Finanzamtes auf die Idee kommen, die Unternehmereigenschaft und damit den Vorsteuerabzug abzulehnen.

    Ich hoffe das hilft ein bischen weiter.

    Gruß
    Dirk

    _________________
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  • Cash2Surf Mitglied seit: 22.02.2002
    Beiträge: 15
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 29.06.2002, 11:02
    D.h. wenn man nicht in den Genuß des Vorsteuerabzuges kommen will ist Sie nicht zwingend notwendig?

    Für Leute die das Privat neben dem Job machen läuft alles normal weiter, oder weill UStr lasse ich mir eh nicht ausbezahlen ?


    PS: Wie ist das bei Euch mit Gewinn24.de Zahlen die immer die Ust mit aus? ISt ja auch nicht korrekt oder?


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