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Verfasst am: 10.05.2005, 15:34
Hallo,
wie sieht es rechtlich bei Linkkatalogen aus wo man auf Partnerprogramme, beispielsweise Erotikseiten von netdebit und co, linkt.
Besucher können Seiten vorschlagen, diese werden überprüft und wenn alles in Ordnung ist, aufgenommen. Natürlich kann man sich als Katalogbetreiber nicht in jeden Memberbereich einloggen um zu prüfen ob auch wirklich alles so ist wie angegeben.
Nun ändert der Inhaber der beworben Seite zum Beispiel sein Abrechnungssystem oder sonstiges.
Wir haben grad den Fall einer Einstweiligen Verfügung aufgrund einer Seite aus einem Webkatalog. Dort wird uns vorgeworfen das wir pornografisches Material dem User ohne ausreichendes AVS zugänglich machen. Auf der beworbenen Seite waren nun zwei verschiedene Abrechnungsmethoden. Einmal über Dialer (aconti) und Lastschrift (netdebit). Wir haben erstmal alles zum Anwalt geschickt, versteht sich ja von selbst.
Meine Frage nun:
Kann uns vorgeworfen werden das WIR diesen Content zur Verfügung stellen (Auf unseren Servern liegt kein eigener Content)?
Das tun wir ja nicht. Wir könnten meiner Meinung nach maximal dafür verantwortlich gemacht werden das wir auf die Seite linken und nicht 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag über 1000 Links prüfen ob sich was geändert hat.
Oder sehe ich da was falsch?
Viele Grüße
Jens
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