neue Gesetzesregelung

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  • Jürgen Mitglied seit: 18.06.2002
    Beiträge: 58
    Wohnort: Köln/Bonn
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.07.2002, 14:59
    Zum 01.07.02 wurde der Mediendienstestaatsvertrag neu aufgelegt.
    Ich habe mir soeben einmal von der Website des Datenschutzbeauftragten Hamburg die „Orientierungshilfe Tele- und Mediendienste“ heruntergeladen. Die gravierendste Änderung betrifft das, womit die meisten hier Ihr Geld verdienen, die LINKS, unabhaengig davon ob es 5 cent p.M. sind oder mehrere 1.000 EURO.

    In dem Papier ist es folgend ueberschrieben:

    ZITAT ANFANG (auszugsweise)

    „Hinweis auf Weiterleitungen an Dritte („externe Links“)

    weiter aus dem Inhalt:

    Rechtsgrundlagen:

    § 4 Abs. 5 TDDSG
    Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen

    § 18 Abs. 5 MDStV
    Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen

    Fangen wir mal mit dem an, was UNZUREICHEND bzw. UNZULÄSSIG ist:

    Lediglich optische Hervorhebung von Links ohne eine Trennung nach „internen“ und „externen“ Verweisen.

    Verzicht auf die nennung des Anbieters/Servers, an den weitervermittelt wird, bzw. die Nichterkennbarkeit eines Verweises der zu einem dritten fuehrt

    Nutzer gleuben zu machen, er werde zu einem Informationsangebot weitergeleitet, obwohl die Absicht in der Werbung für für bestimmte Dienstleistungen oder Produkte besteht.

    Pauschaler Hinweis, dass das Angebot Weiterleitungen enthält

    Hinweis auf Weiterleitungen in den AGB

    Und noch mehr Punkte

    Und nun was sich unsere Gesetzgeber vorstellen was ZULÄSSIG sein könnte:

    Die Weiterleitung wird innerhalb eines kleinen Erläuterungstextes gezeigt, den den Anbieter des vermittelten Angebotes nennt bzw den Hinweis, dass es sich hier um einen externen Link, also eine Weiterleitung handelt.

    Sofern der Mauszeiger auf eine Weitervermittlung zeigt, öffnet sich auf dem Bildschirm ein erläuterndes Hinweisfähnchen. Idealerweise nennt es z.B. den Namen des Anbieters oder Servers zu dem hier weitervermittelt wird.

    Bannerwerbung lässt sich anlog dr üblichen Darstellungsweise in Zeitschriften mit dem Hinweis „Anzeige“ kennzeichnen.

    ZITAT ENDE
    Quelle:
    Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte

    Und noch mehr punkte.

    Ich empfehle also jedem, dieses Empfehlungspapier (Durch das Befolgen ist man nicht zwingend geschuetzt) genau zu lesen .

    Aber wie soll das in der Realitaet gehen. Mich interessiert Eure Meinung insbesondere zu technischen Moeglichkeiten. Bei einer Website nur mit Bannern ist es einfach. Aber jeder hat Textlinks, auch zu Partnerprogrammen, Freunden, Themenverwandten Seiten usw. Was machen wir mit diesen?

    Wie gesagt – bitte keine Diskussion ueber Sinn und Unsinn – da bilde sich jeder seine eigenen Gedanken.

    @ Stefan – Das wäre etwas für ein Interview. Das Thema betrifft nämlich jeden Geldverdiener im Netz sowie die Anbieter von Partnerprogrammen bei denen ich den Quellcode, z.B. fuer einen Textlink nicht veraendern darf. Nach der seit vorgestern vorliegenden Definition ist eigentlich jeder Textlink der nicht um einen „Alt-Tag“ erweitert wird und zu einem externen Server fuehrt unrechtmaessig.

    Mich wuerden individuelle, konstruktive Einschaetzungen von (Rechts-)Experten wirklich interessieren.

    Ausserdem ein evtl. Austausch von technischen Moeglichkeiten, wie diese Vorgaben zu realisieren sind.


    [ Diese Nachricht wurde geaendert von: Jürgen am 2002-07-04 15:04 ]

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  • Lukas Mitglied seit: 02.07.2002
    Beiträge: 33
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 04.07.2002, 23:57
    Aha. Viele machen ja bereits ein Symbol vor den Link, wenn es sich um einen externen handelt. Dann gibt man dem nur noch den alt-Tag "externer Link zu einem Angebot der Firma XXX" und zu Partnerprogrammen macht man noch ein anderes Symbol mit dem alt-Tag "ANZEIGE der Firma XXX" und dann ist gut, oder?
  • Jürgen Mitglied seit: 18.06.2002
    Beiträge: 58
    Wohnort: Köln/Bonn
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 05.07.2002, 09:10
    Ich weiss nicht ob dann gut ist, weil der User ja eher auf den Textlink geht und nicht unbedingt mit der Maus über die Kenngrafik, es sei denn nur da liegt der Link hinter.

    Unter IE funktioniert folgende Erweiterung eines Textlink ganz gut:

    Textlink

    und würde m.E. ausreichen (wobei ich keine Rechtsanwalt bin). Aber unter Netscape, zumindest unter meinem 4.7 bekomme ich die Fahne nicht zu sehen.

    Oder hat da jemand einen anderen Code der auch unter NS läuft.

    und vor oder hinter jeden Textlink eine kleine Grafik - hm, finde ich persönlich eher unschön.

    liebe Grüße

    Jürgen

    [ Diese Nachricht wurde geaendert von: Jürgen am 2002-07-05 09:17 ]

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  • Lukas Mitglied seit: 02.07.2002
    Beiträge: 33
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 05.07.2002, 13:09
    Naja, ich mache ja eh das nicht so.
    Ich schalte bei allen externen Links eine Seite dazwischen mit dem Hinweis, dass ich mich von den Inhalten distanziere und evtl falls ich beim PP von dem Anbieter teilnehme, den Link durch einen Ref-Link ersetze und das auch kenntlich mache. Reicht das, oder muss das VOR dem ersten Klick kommen? So klickt man, sieht extern und kann ja immer noch abbrechen.


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