Steuern

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  • zico Mitglied seit: 01.03.2005
    Beiträge: 1
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.07.2005, 18:40
    Hallo,

    könnte man mir vielleicht einmal eine Internet Seite empfehlen die sich mit dem Steuerrecht im Zusammenhang mit Affiliate befaßt.Ab wann muß man in dem Bereich Steuern zahlen?
    Schon wenn man mehrere Shops integriert in seine Homepage?Bin Anfänger deswegen die vielleicht banalen Fragen.
    Gibts eine Homepage die nur mit Affiliate Programmen ausgestattet ist und nicht ein 0190 verarsche Programm ist?
    Gibts hier Leute die gut von Affiliates leben können und ihre Geheimnisse gerne teilen.Smilie

    Hoffe auf Antwort,
    Danke vorab schon einmal.
  • Fabian [SQUID MEDIA]

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.07.2005, 18:57
    zico hat folgendes geschrieben::

    Ab wann muß man in dem Bereich Steuern zahlen?



    Das hat mit dem Bereich nichts zu tun. Deinen Unternehmensgewinn mußt Du versteuern als Einkommenssteuer. Dann gibt es einen Steuerfreibetrag von etwa 7000€. Ab dann steigen die Sätze progressiv. Wenn Du´s genauer wissen willst, benutze Google. Ich bin kein Steuerberater.

    Alle anderen Fragen kann man mit Ja beantworten.

    Fabian
  • gratisdinge.de Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 342
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.07.2005, 19:10
    Wenn du von Steuerrecht null Ahnung hast dann ist es zu empfehlen zu nem Steuerberater zu gehen, ist auch nicht so teuer.
    Am besten du hörst dich im Bekanntenkreis um nach ner Empfehlung.
  • Thomas Hegenauer Mitglied seit: 06.12.2004
    Beiträge: 156
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.07.2005, 13:24
    Hallo,

    immer wieder machen sich Einsteiger Steuer-Sorgen.
    Die erste Sorge sollte jedoch sein, endlich mal Geld zu verdienen.

    Erst dann (!!!) brauchst du über Steuern überhaupt nachdenken.

    Alles andere ist Blödsinn.

    So bürokratisch und idiotisch es bei uns sonst auch zugeht - für Anfänger ist es wirklich einfach: Beginnen und sich erst Sorgen ums Geld machen, wenn es denn auch da ist...


    Beste Grüße,

    thomas

    _________________
    Ihr Partnerprogramm bringt kaum Umsätze?
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  • Marcus Müller Mitglied seit: 27.02.2003
    Beiträge: 294
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 21.07.2005, 22:33
    naja, das man sich erst dann sorgen machen muss, ist zwar richtig. Aber geht das ganze nicht schon bei der Gewerbeameldung los? Ich möchte gerne als Webmaster nebenbei tätig werden. Dafür brauche ich ein Gewerbe, ohne Gewerbe keine Steuernummer und ohne Steuernummer ist ein Impressum nicht vollständig. Ich finde, es sollte da eine "Übergangslösung" geben, für Leute, die erst einmal beginnen. Quasi einen Gewerbefreibetrag bis wohin man kein Gewerbe benötigt.
    Seht ihr das ähnlich oder findet ihr es als Nebenberufler klasse gleich mit Steuern, Gewerbe, Buchführung und so weiter los zulegen?
  • Fabian [SQUID MEDIA]

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2005, 06:39
    Du brauchst keine Steuernummer angeben. Es sei denn, Du handelst mit ausländischen Firmen innerhalb der EU, dann gehört die Umsatzsteuer-Identnummer rein.

    Ein Gewerbe kannst Du auch noch später anmelden (rückwirkend). Bedenke, dass Du monatlich Deine Umsatzsteuer abrechnen musst, auch wenn Du nur 1,27 EUR eingenommen hast.

    Gruß, Fabian
  • Marcus Müller Mitglied seit: 27.02.2003
    Beiträge: 294
    Wohnort: Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2005, 10:09
    naja, ich weiss nur, dass es bei mir irgendwie kompliziert war, da es eine total neue Materie für mich war. Keine meiner Freunde konnte mir damals helfen, lediglich ein Steuerberater
  • Sebastian Füldner Mitglied seit: 24.09.2004
    Beiträge: 65
    Wohnort: Stuttgart - Braunschweig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 18:02
    @Fabian

    es gibt ja immer noch die Möglichkeit nicht zur Regelbesteuerung zu Optieren und erst einmal Kleinunternehmer zu sein. Voraussetzung man überschreitet gewisse Grenzen nicht (Nachzulesen in § 19 UStG), dann muss man keine USt-Voranmeldungen monatlich abgeben und erspart sich somit Arbeit und Zeit. Über Vor- und Nachteile kann dein Steuerberater am besten informieren oder schau einfach mal bei deinem Finanzamt vorbei und vereinbare dort einen Termin...

    Grüße aus Braunschweig

    Sebastian
  • SG Media-Service Mitglied seit: 22.07.2005
    Beiträge: 10
    Wohnort: Nähe Hannover
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 18:45
    ... was die Umsatzgrenze betrifft, so liegt die bei 17.500 € (Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer). Ein weiterer Vorteil eines Kleinstunternehmens ist auch, das man vorerst keine Einkommensteuer zahlen braucht, weil i.d.R. gerade bei neu gestarteten Internetgeschäften/-projekten keine genaue Prognose abgegeben werden kann, wie der voraussichtliche Verdienst/Umsatz in etwa ausfällt. In diesem Fall wird dann von einem Mindestsatz ausgegangen.

    Was auch von Vorteil sein kann, je nachdem in welchen Größen man sich mit seinem Unternehmen/Kleinstunternehmen bewegen möchte ist, das man bei der Gewerbeanmeldung (rund 20,- €) noch einmal unterscheiden kann zwischen haupt- und nebenberuflich. Bei einem nebenberuflichen Kleinstunternehmen kann man sich durchaus auch arbeitslos melden bzw. hauptberuflich in einem Unternehmen tätig sein.

    Noch ein Vorteil bei einem Kleinstunternehmen nach § 19 UStG. wäre die Sache mit der Krankenversicherung, da man sich hier nicht privat versichern muss und somit schonmal eine Menge Geld sparen kann, was man gerade in der Anfangsphase überhaupt nicht zur Verfügung hat.

    Ich finde die Variante des Kleinstunternehmens eine sehr praktische Sache für Beginner. Denn auf der einen Seite ist man rechtlich abgesichert, sofern man Umsätze schreibt und auf der anderen Seite "fressen" einem die Unternehmenskosten nicht gleich am Anfang schon buchstäblich die Haare vom Kopf. *g*

    Klar, eine Buchführung muss auch hier gemacht werden, wobei in diesem Fall eine Einnahme-/Überschußrechnung meistens völlig ausreicht. Wer ein paar buchhalterische Kenntnisse bzw. kaufmännische Kenntnisse mitbringt, braucht hier auch nicht sofort einen Steuerberater und spart somit wieder ein erhebliches an Kosten.

    Wer sich allerdings nicht ganz sicher über seine Unternehmensform oder alle möglichen Vor- und Nachteile oder Kosten die auf einen zukommen ist, sehe ich es jedoch genauso wie Sebastian, dann sollte man ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater in Betracht ziehen.

    LG aus Celle
    Susanne Smilie

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  • Fabian [SQUID MEDIA]

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 19:01
    SG Media-Service hat folgendes geschrieben::

    Ich finde die Variante des Kleinstunternehmens eine sehr praktische Sache für Beginner.



    Man outet sich bei der Rehcnungsstellung aber auch gleich als "Beginner". Als Affiliate, der nur Gutschriften bekommt ist das natürlich egal.

    Fabian
  • newonlinemedia.de Mitglied seit: 22.08.2004
    Beiträge: 261
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 19:19
    SG Media-Service hat folgendes geschrieben::


    Noch ein Vorteil bei einem Kleinstunternehmen nach § 19 UStG. wäre die Sache mit der Krankenversicherung, da man sich hier nicht privat versichern muss und somit schonmal eine Menge Geld sparen kann, was man gerade in der Anfangsphase überhaupt nicht zur Verfügung hat.



    Für die jüngeren Mitmenschen, die noch über ihre Eltern versichert sind, gilt hier aber eine Grenze von 400 € im Monat. Sobald sie diese Grenze einmal oder mehrmals überschreiten sind sie nicht mehr über ihre Eltern versichert!!
  • Sebastian Füldner Mitglied seit: 24.09.2004
    Beiträge: 65
    Wohnort: Stuttgart - Braunschweig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 20:27
    @Susanne

    Nun, dass vorerst keine Einkommensteuer zu zahlen ist, ist vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Eher werden vom FA keine Einkommenster Vorauszahlungen festgesetz, weil davon ausgegangen wird, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.

    Weiterhin sollte man aber nicht vergessen, dass man bei Anwendung des § 19 USt Umsatzsteuer nicht ausweisen und abführen muss, man sich aber im Umkehrschluss auch eine USt die von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt werden, als Vorsteuer abziehen darf. Und bei einer Gründung eines Unternehmens fallen (so war es jedenfalls bei wir) doch nicht unerhebliche Kosten an für z.B. Anlagevermögen sprich EDV, Büroeinrichtung etc. bei denen dann der VSt Abzug ausgeschlossen wäre. Und zum anderen ist die USt für andere Unternehmen neutral zu sehen. Macht in meinen Augen eigentlich nur Sinn, wenn man überwiegend mit privaten Personen "zu tun" hat und geringe Umsätze tätigt...

    Gruß aus Braunschweig

    Sebastian
  • Michael Carsten Mitglied seit: 23.03.2004
    Beiträge: 143
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 21:42

    Für die jüngeren Mitmenschen, die noch über ihre Eltern versichert sind, gilt hier aber eine Grenze von 400 € im Monat. Sobald sie diese Grenze einmal oder mehrmals überschreiten sind sie nicht mehr über ihre Eltern versichert!!



    So wie ich die Richtlinien verstanden habem liegt die Grenze für Einkommen aus selbstständiger Arbeit bei 345 Euro, die 400 gelten für die 400-Euro-Jobs aber nicht für Selbstständige.

    (Keine Rechtsberatung sondern meine Meinung)

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  • newonlinemedia.de Mitglied seit: 22.08.2004
    Beiträge: 261
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 22:33
    Ich hab bei 2 gesetzlichen Versicherungen nachgefragt und hab den Sachverhalt geschildert und mir wurde beide male 400 € monatlich als Grenze genannt.
  • Michael Carsten Mitglied seit: 23.03.2004
    Beiträge: 143
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.07.2005, 23:02
    Interessant, dann muss ich bei meiner wohl nochmal nachhaken.

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