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  • Brimedia

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.01.2006, 14:47
    .......


    Zuletzt bearbeitet von Brimedia am 27.01.2009, 00:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • Mika [xa-media.com] Mitglied seit: 01.06.2004
    Beiträge: 265
    Wohnort: Wien
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.01.2006, 15:07
    Brimedia hat folgendes geschrieben::

    danach, sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im voraus.


    Mr. Green

    Würd mich aber nicht wundern wenns sowas wirklich mal gäbe Mit den Augen rollen Winken

    http://www.hausaufgaben-heute.com/
    Ohne Worte Winken

    Aber da kann man sich schnell ins Fleisch schneiden, bei der Zielgruppe..

    Wenn Minderjährige allerdings ein solches SMS-Abo ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abgeschlossen haben, räumt ihnen das Gesetz oft ein Sonderkündigungsrecht ein.


    Quelle: http://www.juridicum.at/content/view/1754/2/

    Greetz Mika

    _________________
    "Wenn es regnet, wirst du eben nass.."
  • Philipp_Ronicke Mitglied seit: 08.11.2005
    Beiträge: 31
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.01.2006, 17:31
    Sonderkündigungsrecht ist gut Winken
    Ich würde sagen, das ein solcher Vetrag mit einem Minderjährigen schwebend unwirksam ist, bis er von einem gesetzlichen Vertreter bestätigt wird (oder eben auch nicht Winken )

    Gruß

    Philipp

    _________________
    Blog: online Kunden gewinnen

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