Anmeldung Beweisen

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  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
    Beiträge: 146
    Wohnort: Tschechien
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 13:23
    Hallo,

    bei uns kommt es manchmal vor das Kunden nach einer Zahlungserinnerung der Meinung sind das diese sich nicht bei uns Angemeldet haben. Wie kann man Beweisen das sich der Kunde doch angemeldet hat?

    IP?
    Personenbezogene Daten?

    Bin da ein wenig sprachlos und weis nicht mehr weiter.
    Glaube jedoch das es vielen so geht hier ...

    Gruss Dominik

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  • Der Mann ohne Name

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 13:38
    Zeit der Anmeldung

    IP vom Angemeldeten

    Adressdaten





    Müssen eure Kunden wenigstens die E-Mail Adresse bestätigen ?
  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
    Beiträge: 146
    Wohnort: Tschechien
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 14:04
    Ja, die erhalten bei der Anmeldung Ihre Zugangsdaten mit Freischaltlink und eine email mit unseren AGB's



    Ich versteh einfach mansche leute nicht die melden sich BLIND an und dann wenn Sie etwas Zahlen müssen wiessen Sie nie das die sich dort angemeldet haben und oder das war die 13Jährige tochter ....

    Dann fangen die noch gleich an zu drohen mit Anwalt und Verbraucherzentrale also manchmal .... aaaarg

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  • Der Mann ohne Name

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 14:12
    Wenn die was gewonnen haben z.B ein Auto..sagen die nicht nein.

    Sobald es aber ums bezahlen geht, meckern Sie rum.

    Lass dir ne Kopie vom Ausweis schicken. Ob diese Person tatsächlich Minderjährig ist


    Ciao
  • newonlinemedia.de Mitglied seit: 22.08.2004
    Beiträge: 261
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 14:54
    @Flip Media: Na und? Muss es deswegen die Tochter gewesen sein? Bei dieser Begründung würde ich zumindest mal prüfen, ob ich gegen die Eltern eine Strafanzeige wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht einleiten kann. Ein 13-Jähriges Kind hat alleine im Internet nix zu suchen. Wenn es in einen Laden geht und klaut, sind die Eltern auch dran.

    Ich denke mal eine wirkliche Absicherung gibt es da nicht. Ip+Zeit+Personendaten kann man sich auch von wo anders besorgen. Wie willst du nachweisen, dass wirklich die den Bestätigungslink geklickt haben und sie die Mail mit den AGB auch bekommen haben?

    Alles etwas komplitziert und durch das teilweise überschnelle Handeln der Verbraucherzentrale wird es auch nicht wirklich besser.
  • Philipp_Ronicke Mitglied seit: 08.11.2005
    Beiträge: 31
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 16:14
    Marcel(flitzpiepe) hat folgendes geschrieben::

    @Flip Media: Na und? Muss es deswegen die Tochter gewesen sein? Bei dieser Begründung würde ich zumindest mal prüfen, ob ich gegen die Eltern eine Strafanzeige wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht einleiten kann. Ein 13-Jähriges Kind hat alleine im Internet nix zu suchen. Wenn es in einen Laden geht und klaut, sind die Eltern auch dran.



    Würdest Du die gleich Argumentation auch bringen, wenn der 13 jährige brav zahlt?? Ich denke nein...
    Das Posting ist von vorn bis hinten - sorry wenn ich das so direkt sage - rechtlicher Blödsinn:

    1. Ein 13jähriger ist nicht strafmündig
    2. Es gibt meines Wissens nach keinen Straftatbestand der die Verletzung einer Aufsichtspflicht unter Strafe stellt.
    3. Zivilrechtlich ist es Sache des Verkäufers zuzusehen, dass seine Kunden geschäftsfähig sind.
    4. Selbst wenn das nicht der Fall wäre fehlt hier wohl scheinbar - sofern es sich um die o.g. Seite handelt - die ausdrückliche Widerufsbelehrung, d.h. allen Kunden steht ein Widerufsrecht zu, die 2. Wochen Frist beginnt nicht zu laufen.
    5. Die IP bringt nur was, wenn Du rausbekommst, wer sie genutzt hat. Das geht nur über die StA. Die allerdings wird nur müde lächeln - wenn überhaupt...

    Gruß

    Philipp

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  • newonlinemedia.de Mitglied seit: 22.08.2004
    Beiträge: 261
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 16:51
    Nur kurz zu deinen Punkten 1 und 5: Ich habe nie geschrieben das die Tochter belangt werden kann und das die IP höchstens bei einem Streitfall vor Gericht als "Beweis" gelten kann, ist ebenfalls klar.
    Zu 4. Ich habe mir seine Webseite nicht näher angeschaut und kann deswegen nichts über fehlende Widerrufsbelehrungen sagen.
    Zu 3. Dann sag mir, was ein Verkäufer machen kann, um mit einem vernünftigen Aufwand zu kontrollieren, ob seine Kundschaft geschäftsfähig ist. Ausser der eindeutigen Bestätigung, dass man 14 (respektive 1Cool ist, fällt mir da nicht viel ein.
    Zu 2. Ok, dass war etwas unglücklich formuliert. Ich meinte damit, dass ich überprüfen würde, in wie weit ich die Eltern belangen kann, da sie sehr wohl in gewisser Weise dafür verantwortlich gemacht werden können, was ihre Kinder Online treiben. Das trifft jedoch nicht in jedem Fall zu.

    Ich denke, wenn der 13-jährige zahlen würde, würde sich diese Diskussion nicht ergeben, da durch sein handeln dem Händler kein Schaden entstanden ist, folglich fehlt diesem Argument wohl die Grundlage.
  • Philipp_Ronicke Mitglied seit: 08.11.2005
    Beiträge: 31
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 17:47
    Hallo!

    Sorry, bei der Sache mit der Strafmündigkeit hatte ich wohl nicht richtig gelesen.
    Aber mal zum Thema:
    Die Problematik ist aus Sicht des Verkäufers natürlich heikel. Grundsätzlich muss man meiner Meinung nach vorwegschicken, dass jeder der im Internet Gechäfte machen will die rechtlichen Grundlagen kennen sollte. Daraus ergibt sich auch ein Wissen um diese Problematik die je nach Produkt mehr oder weniger aktuell ist. Um also nicht zu große Verluste Einzufahren sollte man den Aufwand im Preis mit einkalkulieren.
    Zur rechtlichen Frage: Ich denke, dass es schon einiges bringt ausdrücklich und sichtbar zu schreiben, das die Teilnahme nur Personen über 18. Jahren gestattet ist. Wenn es sich um ein Produkt handelt, dessen Verkauf unter den § 110 BGB fällt ggf. auch jünger. Hierbei besteht dann aber immer auch die Gefahr, das die Eltern dagegen vorgehen. Das Risiko wäre meiner Meinung nach dem angebotenen Produkt zu kalkulieren.
    Zudem vermute ich, dass man Eltern besser haftbar machen kann (Schadensersatz für vergebenen Aufwand) wenn man das o.g. dazu schreibt. Bei der Verursachung des Schadens wird auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes abgestellt. (Stichwort Haftung aus Aufsichtspflicht: ganz heisses Thema Winken Wenn die Eltern belegen können, das ihr Kind sowas noch nie gemacht hat und auch sonst immer brav ist sind an die Aufsichtspflicht in der speziellen Situation nur geringe Anforderungen zu stellen.)
    100% sicher ist das natürlich auch nicht, zumal man in der Praxis wohl kaum von jedem ein paar Euros einklagen werden kann / will.
    Das meiste kann man wohl über passendes Marketing verhindern. Wenn ich zum Beispiel sehe wie simsen wirbt, dann brauch man sich nicht wundern, wenn die Quote der Nichtzahler erschreckend hoch ist.
    Das eigentliche Problem ist doch, das eine wirksame Alterskontrolle soviel Information erfordert, das sie auch andere Bestellwillige Kunden abschreckt (postident, etc.).
    Die einzige sinnvolle Möglichkeit ist wohl damit zu leben und die Stornos zu kalkulieren und versuchen wie oben beschrieben gering zu halten. Alles andere verursacht praktisch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für beide Seiten.

    Gruß

    Philipp

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  • Tin Frehman Mitglied seit: 12.03.2005
    Beiträge: 614
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 20:01
    Alles tolle Meinungen, aber bringen nicht sehr viel.
    Dann soll der angebliche Nichtbesteller Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt machen. Dann wird ermittelt und es stellt sich heraus, wer sich angemeldet. Das ist zwar nur schlecht möglich, aber letztendlich unterstreicht eine Anzeige des Nichtanmelders seine Glaubwürdigkeit und wenn jemand wirklich bestellt hat, wird er keine Anzeige erstatten, sondern zahlen und zwar sehr schnell. Darauf ist verlass, alles logisch!


    Irgendjemand schrieb man brauche sich bei Simsen auch nicht über große Zahlungsausfälle wundern, schließlich enthält die Anmeldung keine echten Verifizierungen. Mit den Augen rollen
    Das zeigt, dass das Business-Modell absolut nicht verstanden worden ist. Schließlich sorgt die einfache Anmeldung überhaupt erst für die Vielzahl der Kunden und großartige Convertions.
    Bei einer Anmeldung mit aufwendiger Verifizierung fällt die Anmelderate sehr bescheiden aus. Dann ist die ganze Idee "futsch".
    Schließlich ist eine 10-fach höhere Convertion bei 3-fach höheren Zahlungsausfällen insgesamt viel lukrativer.
    Aber wem sag ich das, Affiliates dürfte das wenig interessieren.

    _________________
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  • Tin Frehman Mitglied seit: 12.03.2005
    Beiträge: 614
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 20:04
    Für alle Hobby-Anwälte: Winken
    Es geht hier nicht um Strafrecht, diese 13-Jahre-Geschichte findet einfach keine Anwendung.
    Ein Abo ist ein Laufzeitvertrag, diesen können erst Personen ab 18 Jahre eingehen. Wenn jemand nachweist((Kinder-)Ausweis-Kopie), dass er unter 18 Jahre alt ist, muss gekündigt werden, ansonsten hat der Betreiber schnell Probleme mit Jugendschützern.
    Aufwandsentschädigungen gibt es nicht, wofür? Smilie

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  • Tin Frehman Mitglied seit: 12.03.2005
    Beiträge: 614
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 20:07
    LD New Media hat folgendes geschrieben::

    Ja, die erhalten bei der Anmeldung Ihre Zugangsdaten mit Freischaltlink und eine email mit unseren AGB's



    Ich versteh einfach mansche leute nicht die melden sich BLIND an und dann wenn Sie etwas Zahlen müssen wiessen Sie nie das die sich dort angemeldet haben und oder das war die 13Jährige tochter ....

    Dann fangen die noch gleich an zu drohen mit Anwalt und Verbraucherzentrale also manchmal .... aaaarg



    Das ist normal. Lass doch die Leute ihren Staranwalt aufsuchen, der wird ihnen die Sache bestätigen und währenddessen startest du das Inkasso. Ich sehe da kein Problem. Endkundengeschäfte sind immer mit "Assis" verbunden, die mit Worten um sich spucken.

    _________________
    besser?
  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
    Beiträge: 146
    Wohnort: Tschechien
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 24.02.2006, 20:58
    Danke für die vielen Antworten Smilie Es geht hier aber auch nicht nur um einen 13 Jährigen nur wenn man sich mal anschaut was viele da schreiben das echt nicht mehr schön.

    Heute erst hatte mich eine Frau angerufen wo sich Ihr Enkel mit Ihren Daten Angemeldet hatte ... es sind meisst immer die Kinder dran schuld so wie ich das hier so mitbekomme (Laut den Eltern oder ka wem).

    Aber auch diese Leute die sich anmelden aber dann nix davon wissen das ist einfach nervig was ist dabei wenn ich in einem satz schreib "Hiermit möchte ich meine Anmeldung Wiederrufen Kundennummer XXXXX" fertig wo da das problem?

    Man versucht hier etwas aufzubauen spassvögel melden sich an drohen und lügen rum und zack heisst es "XXX Betrug finger weg " ... doppelt aaaarg

    Naja wir haben das System jetzt schon so umgebaut das der Kunde zwar seine Zugangsdaten erhält jedoch noch nicht seine Rechnung denn diese bekommt er erst wenn er sich einloggt und auf einen Button klickt mit dem er den Service aktiviert und schon mal in XX Gewinnspielen Eingetragen wird.

    So hoffen wir mal die Blindgänger etwas auszusondern und für die anderen wird es schwer da ja bereits eine Dienstleistung in anspruch genommen und auf das Wiederrufsrecht verzicktet wurde ...


    Gruss Dominik

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  • Hubertus Maier Mitglied seit: 28.03.2004
    Beiträge: 36
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 25.02.2006, 11:04
    LD New Media hat folgendes geschrieben::



    Heute erst hatte mich eine Frau angerufen wo sich Ihr Enkel mit Ihren Daten Angemeldet hatte ... es sind meisst immer die Kinder dran schuld so wie ich das hier so mitbekomme (Laut den Eltern oder ka wem).



    Da muss die Dame halt dafür sorgen, dass Ihre Engelin das nicht macht. Hat der Zugang mit Ihren Daten über Ihren Rechner stattgefunden ist sie auch verantwortlich. Wenn Dir durch die Anmeldung Kosten entstanden sind oder evtl. schon Leistungen in Anspruch genommen wurden, würde ich einfach mal das Inkasso laufen lassen.

    Auf der anderen Seite - in unserem Hardwareshop machen wir überhaupt kein Inkasso mehr, wenn ein Kunde storniert, eine Auslieferung nicht angenommen wurde oder ähnliches. Jedoch nur wenn wir die Ware noch haben. Wurde die Ware ausgeliefert und aus welchen Gründen nicht bezahlt ziehten wir das Inkasso (auch bei 10 Euro Beträgen) bis zur Anzeige durch. Es kann nicht sein, dass jemand im Supermarkt einen Kaugumi klaut, die Polizei sofort anrückt und wenn im Online Shop betrogen wird es keinen Menschen interessiert, d. h. der Händler immer der Dumme sein soll.
  • Thomas Hegenauer Mitglied seit: 06.12.2004
    Beiträge: 156
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.03.2006, 11:16
    Rechnung stornieren, nette Standardmail raus und fertig.
    Profis haben nicht die Zeit, sich um diesen Kleinkram zu kümmern, diese entsprechenden Leute haben aber alle Zeit der Welt, dir das Leben schwer zu machen.

    Also von vornherein in die Finanzplanung einen gewissen Prozentsatz einkalkulieren, von dem man nie sein Geld sehen wird.

    Stolz, "Ehre" und kleinliche Prinzipienreiterei haben im professionellen Geschäftsalltag nichts verloren.

    Konzentrier dich lieber auf die schönen Seiten des Geschäfts:
    Viele brav zahlende Kunden, von denen man Jahr und Tag nichts hört, weil sie einfach zufrieden sind.

    Wer alles will, bekommt gar nichts.

    thomas

    _________________
    Ihr Partnerprogramm bringt kaum Umsätze?
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  • LD New Media Mitglied seit: 10.01.2006
    Beiträge: 146
    Wohnort: Tschechien
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 15.03.2006, 17:45
    Naja so ist das richtig aber die gea... sind ja die Webmaster die Ihre Zeit und auch Geld in die Bewerbung solcher Angebote stecken und dann Sauer sind weil es so viele Stornos gibt und diese nix verdienen.

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