Mitarbeiter auf Rechnung: Erlaubt, nicht erlaubt?

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  • Stefan Severins Mitglied seit: 28.01.2005
    Beiträge: 14
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 14:05
    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Dilemma: Für ein Musikportal, das wir schon länger aufbauen, werde ich insgesamt drei Leute "beschäftigen". Einen Techniker/Mädchen für alles und zwei Redakteure.

    Die Bezahlung würde leistungsabhängig erfolgen (beim Techniker pro Stunde, bei den Rdakteuren pro Text), d.h. mal werden Sie sicher 300 EUR verdienen, mal 500 EUR im Monat.

    Meine Frage ist jetzt: Können die mir einfach jeden Monat eine Rechnung über den Betrag stellen und gut ist? Oder muss ich von allen erstmal die Lohnsteuerkarte kassieren und dann unter 400 EUR als Minijob beschäftigen und über 400 Sozialabgaben leisten? Letzteres wäre natürlich Chaos pur für mich, da ich von dem Bereich keinerlei Ahnung habe.

    Die Infos im Netz sind leider etwas widersprüchlich und von meinem letzten Nebenjob weiß ich, dass es doch mit Rechnungen irgendwie gehen müßte - ich habe ein Jahr lang leistungsbezogen bezahlt als PHPler gearbeitet und stellte am Monatsende Rechnung. Keine Lohnsteuerkarte, kein Minijob, nichts...

    Bin für jeden Tipp sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus

    P.S: Hab ein normales Einzelgewerbe.

    Stefan
  • Daniel Franke Mitglied seit: 21.02.2005
    Beiträge: 520
    Wohnort: Leipzig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 14:57
    Ist doch ein ganz normales Vertragsverhältnis, wenn die Leute als freie Mitarbeiter arbeiten. Lohnsteuerkarte gibts nur bei einem Angestelltenverhältnis. Einfach am Monatsende Rechnung stellen lassen und halt drauf achten, dass die Rechnungen alles wesentliche enthalten.

    Daniel

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  • partnerprogramme.com Mitglied seit: 26.08.2002
    Beiträge: 421
    Wohnort: Remagen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 15:01
    Wenn diese "Mitarbeiter" keine anderen Auftraggeber haben, dann läufst Du Gefahr dass sie als Scheinselbständige eingestuft werden. Das ist fatal, denn dann musst Du die ganzen Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten

    _________________
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  • Johannes Helminger Mitglied seit: 08.04.2005
    Beiträge: 172
    Wohnort: München
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 15:02
    Hallo!

    Du musst nur aufpassen, dass die Tätigkeit Deiner freiberuflichen Mitarbeiter nicht als Scheinselbständigkeit ausgelegt wird, denn dann gibts Probleme. Infos hierzu z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

    Schönen Sonntag noch,
    Johannes

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  • Olaf Kerner Mitglied seit: 07.02.2005
    Beiträge: 892
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 16:00
    Wichtige Kriterien für Scheinsebstständigkeit sind:
    -nur 1 Auftraggeber
    -"Selbstständiger" folgt wie ein Arbeitnehmer Weisungen des Auftraggebers
    -"Selbstständiger" hat keine Angestellten

    Es gibt Gerichtsurteile, wonach z.B. die Allianz einem Vertreter nach dessen Kündigung Sozialbeiträge nachzahlen mußte.

    Olaf Kerner

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  • WooDive.de Mitglied seit: 02.05.2003
    Beiträge: 95
    Wohnort: Internet
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.03.2006, 17:04
    Keine Ahnung, ob es möglich ist, aber kann man nicht einfach Gutschriften erstellen für diese freien Mitarbeiter?
    Das ganze liefe dann ja ähnlich wie bei einem Partnerprogramm: Der Webmaster (hier: freier Mitarbeiter) erhält am Monatsende vom Programmbetreiber (hier: Du) eine entsprechende Gutschrift und den Betrag aufs Konto gezahlt.


    Zuletzt bearbeitet von WooDive.de am 17.04.2006, 22:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
  • prosumer24 Mitglied seit: 07.03.2006
    Beiträge: 158
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.04.2006, 13:12
    Gute Frage. Mich beschäftigt im Moment das selbe Problem. Wenn du schon mehr weisst, würde es mich freuen, wenn du es hier bekannt geben würdest.

    Ich werde in Zukunft versuchen überwiegend mit Freelancern zu arbeiten, denen ich einzelne Aufträge teils übergeben kann. Denke damit gibt es keine Probleme.

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  • Johannes Helminger Mitglied seit: 08.04.2005
    Beiträge: 172
    Wohnort: München
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.04.2006, 13:24
    Marco Wollank hat folgendes geschrieben::

    Ich werde in Zukunft versuchen überwiegend mit Freelancern zu arbeiten, denen ich einzelne Aufträge teils übergeben kann. Denke damit gibt es keine Probleme.


    Wie gesagt, so lange die Freelancer nicht ausschließlich für Dich arbeiten, sollte es keine Probleme in Bezug auf Scheinselbständigkeit o.ä. geben.

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  • prosumer24 Mitglied seit: 07.03.2006
    Beiträge: 158
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.04.2006, 14:00
    Und was ist mit Privatpersonen, die mal hin und wieder einen Artikel für mich (und nur für mich) schreiben?

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  • Norbert Hofmann Mitglied seit: 05.01.2004
    Beiträge: 437
    Wohnort: bei Nürnberg
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.04.2006, 17:33
    Ich habe auch vor, in diesem Jahr einen 400 Euro Jobber einzustellen.
    Die "Problematik" mit der Sozialversicherung dürfte ja jedem klar sein.
    Habe aber vor ein paar Tagen mal die Berufsgenossenschaft angerufen, ob man für einen 400 Euro Jobber Beiträge zur der gesetzlichen Unfallversicherung entrichten muss.
    Die Mitarbeiterin hat mir dann die Telefonnummer von meiner Bezirksirgendwas gegeben.
    Die Mitarbeiterin dort sagte mir, dass 81 Euro pro Jahr fällig sind.
    Auch wenn der Mitarbeiter vom "Homeoffice" aus arbeitet!

    Was haltet ihr davon, wenn der Mitarbeiter ähm Kunde eine Gutschrift bekommt, weil er einen anderen Kunden geworben hat?
    D.h. der "Kunde" schreibt Texte bzw. arbeitet etwas anderes und bekommt jeden Monat eine Gutschrift z.B. 3 mal Kunden geworben a 50 Euro
    Gesamt 150 Euro

    Würde sowas funktionieren oder ist das ganz ganz grau oder gar schon schwarz?
  • Oliver Holz Mitglied seit: 05.11.2005
    Beiträge: 217
    Wohnort: Braunschweig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 10.04.2006, 18:54
    Das ist in meinen Augen schon nachtschwarz. Winken Alle steuerrelevanten Belege sind, glaub ich, Urkunden. Den nächsten Gedankenschritt kannst du sicher selber machen. Winken

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  • Philipp_Kueppers Mitglied seit: 03.02.2006
    Beiträge: 64
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.04.2006, 11:05
    Für meine beiden 400-EUR-Jobber zahle ich über 200 EUR/Monat an Beiträgen.
    Außerdem haben diese mir schriftlich zugesichert,
    -jeweils nicht mehr als 400 EUR/Monat zu verdienen
    -daß ich der alleinige Arbeitgeber bin
    -Schadensersatz zu leisten, falls o. g. nicht zutrifft.

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  • prosumer24 Mitglied seit: 07.03.2006
    Beiträge: 158
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.04.2006, 23:22
    Philipp_Kueppers hat folgendes geschrieben::

    Für meine beiden 400-EUR-Jobber zahle ich über 200 EUR/Monat an Beiträgen.
    Außerdem haben diese mir schriftlich zugesichert,
    -jeweils nicht mehr als 400 EUR/Monat zu verdienen
    -daß ich der alleinige Arbeitgeber bin
    -Schadensersatz zu leisten, falls o. g. nicht zutrifft.


    Wow, 200 Euro sind heftig... Vor allem im Bereich von Homeoffice. Wie kommt es, dass Norbert Hofmann die Info erhalten, das jährlich 81 Euro fällig sind und du 200 Euro bezahlen musst monatlich?

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  • prosumer24 Mitglied seit: 07.03.2006
    Beiträge: 158
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 11.04.2006, 23:49
    Ich möchte euch diese Links zum Thema nicht vorenthalten, ist äußerst zu empfehlen:

    http://www.ratgeber-e-lancer.de/020104.html#02010405
    http://www.ratgeber-e-lancer.de/0203.html

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  • Norbert Hofmann Mitglied seit: 05.01.2004
    Beiträge: 437
    Wohnort: bei Nürnberg
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.04.2006, 04:36
    Philipp beschäftigt zwei 400 Euro Jobber.
    Für jeden 400 Euro Jobber muss er eine Pauschale von 25% zahlen.
    Bei zwei 400 Euro Jobbern macht das 200 Euro.
    Hier ein Link dazu:

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba.htm

    Wegen der Scheinselbständigkeit.
    D.h. dass dann die Unternehmer die Deppen sind!
    Wieso sollen die Unternehmer die Buhmänner sein, nur weil sie einen Auftrag jemanden übergeben, der sonst keine weiteren Aufträge bekommt?!
    Finde das schon etwas mies...
    Da bleibt dann nur die Möglichkeit, dass man untereinander die Rechnungen austauscht Sehr böse

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