Mitarbeiter auf Rechnung: Erlaubt, nicht erlaubt?

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  • Olaf Kerner Mitglied seit: 07.02.2005
    Beiträge: 892
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 12.04.2006, 07:55
    Manchmal kann es sinnvoll sein, jemanden mit mehr als 400EUR, also z.B. mit 550EUR zu beschäftigen. Damit wird derjenige zwar gesetzlich krankenversicherungspflichtig, aber zum Mini- Beitrag (ca. 70EUR, zu tragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 250EUR Mindestbeitrag) oder privaten Versicherung. Das vorteilhaft für Leute, die sich sonst selber versichern müßten. Also wenn z.B. bei einem Ehepaar der Mann privat versichert ist, und die Frau eine Hausfrau ist.

    Dann gibt es noch steuerfreie Aufwandsentschädigungen.
    Wenn der Angestellte z.B. den PC und den Internetzugang zu hause überwiegend für die Arbeit beim Unternehmer braucht, so kann dieser diese Kosten übernehmen. Das gilt auch für Fahrtkosten zur Firma, Telefonkosten und für alle anderen beruflich bedingten Kosten. Frag aber unbedingt den Steuerberater.

    Olaf Kerner

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  • Gleb Tritus Mitglied seit: 26.04.2005
    Beiträge: 285
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.04.2006, 15:47
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    Zuletzt bearbeitet von Gleb Tritus am 30.07.2011, 15:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • Oliver Holz Mitglied seit: 05.11.2005
    Beiträge: 217
    Wohnort: Braunschweig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 18.04.2006, 20:13
    Meiner Meinung nach könnte die Formulierung:

    Mein Arbeitgeber
    "Dein Name"
    "Anschriftsblabla"
    ist nicht "Kriterien für Scheinselbstständigkeit".
    Unterschrift des freien Mitarbeiters

    dir helfen. Aber das ist eigentlich ne Frage für nen Anwalt Fachrichtung Arbeitsrecht. Winken

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