Wohin soll die ganze Abmahnerrei noch führen ?

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  • Alexander[Okayspace.de] Mitglied seit: 24.10.2003
    Beiträge: 422
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 19.04.2006, 12:26
    Hi,
    gerade wieder den Rechtsnewsletter von Dr. Bahr bekommen.
    Also bei manchen Urteilen muss man sich echt an den Kopf fassen.
    Haben die deutschen Richter so wenig Einfühlungsvermögen ?
    Zum ko*en ist sowas in meinen Augen.

    AG Hamburg: Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage? - URTEIL
    _____________________________________________________________

    Die Kanzlei-Infos hatten schon am 28.10.2005 (= http://shink.de/en66ah) und am 01.11.2005 (= http://shink.de/69povu) über den Fall berichtet, bei dem ein minderjähriger Homepage-Betreiber auf Schadensersatz und Zahlung von Abmahnkosten iHv. ca. 4.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.

    Nun liegt die gerichtliche Entscheidung (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 36A C 181/05: PDF = http://shink.de/xwhyii ) vor.

    Hinsichtlich des Gegenstandswertes führt das Gericht aus:

    "Zunächst einmal ist der der Abmahnung zugrunde gelegte Gegenstandswert von insgesamt € 33.000,- nicht zu beanstanden.

    Der Gegenstandswert einer Abmahnung orientiert sich an der Art, dem Umfang und der Gefährlichkeit sowie Schädlichkeit der Verletzungshandlung und damit dem wirtschaftlichen Interesse des Verletzten an der diesbezüglich begehrten Unterlassung (...). Dabei ist nicht nur die Gefahr der begangenen Handlung, sondern auch das Ausmaß der Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen, was die Gefahr der Nachahmung der Verletzungshandlung auch durch Dritte einschließt (...).

    Gerade im Bereich des Internets und der damit verbundenen illegalen Zugänglichmachung digitaler Werke, die ihrerseits von Dritten wiederum leicht verbreitet werden können, darf das Interesse des Verletzten nicht zu niedrig bemessen werden.

    Gegen den pro Bild angesetzten degressiven Unterlassungs-Gegenstandswert von € 7.500,- bis € 1.875,- sowie den in einer Höhe von € 3.000,- angesetzten Gegenstandswert für Auskunftsansprüche der Klägerin bestehen vor dem dargestellten Hi¬tergrund sowie angesichts des Bekanntheitsgrades von Frau Price keinerlei Bedenken. Die Abgebildete ist weiten Teilen der Bevölkerung bekannt und auch heute noch immer wieder in den Medien präsent.

    Es handelt sich bei den Fotografien zudem um erkennbar aufwändig erstellte Studioaufnahmen, was auch unter diesem Gesichtspunkt den Gegenstandswert keinesfalls als überhöht bemessen erscheinen lässt. Die auf Grundlage dieser Gegenstandswerte berechnete Kostennote von € 1.099,- (...) ist daher vom Beklagten in vollem Umfang zu erstatten."

    Und in puncto Verschulden des Minderjährigen:

    "An der Zahlungsverpflichtung des Beklagten ändert auch der Umstand nichts,dass der Beklagte zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung minderjährig war. da er zumindest die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit und der Tragweite seines deliktischen Handelns erforderliche Einsicht besaß, § 828 Abs. 3 BGB.

    Der Beklagte war sich nach Auffassung des Gerichts durchaus der Problematik von Urheberrechten im Internet bewusst. Dies zeigt schon sein eigener Urheberrechtsvermerk auf seiner Homepage (...).

    Die Aufmachung seiner - alles andere als laienhaft gestalteten - Webseite, auf der u.a. Bannerwerbung eingestellt ist, lässt auch nicht den Schluss zu, der Beklagte sei mit dem Medium Internet bisher kaum in Berührung gekommen.

    Wie die Klägerin unbestritten vorgetragen hat, betreibt der Beklagte schon seit mehreren Jahren seine Homepage sowie zusätzlich diverse Online-Portale. (...)

    Der Beklagte handelte zumindest fahrlässig bezüglich der Veröffentlichung der Fotos im Internet. An die Sorgfaltspflichten sind hohe Anforderungen zu stellen (...), so dass der Beklagte verpflichtet war, vor der Veröffentlichung sich über an den Fotografien bestehenden Rechten zu informieren.

    Derjenige, der urheberrechtlich geschützte Werke in irgendeiner Form verwerten will, muss sich nämlich entsprechende Nutzungsrechte vorher grundsätzlich einholen und sich die Legitimation dessen, von dem er das Recht erwirbt, nachweisen lassen (...).

    Der Vortrag des Beklagten, er habe sich aufgrund der Gestaltung der Webseite, von welcher er die betreffenden Fotografien heruntergeladen hat (...), darauf verlassen können, diese seien frei von Rechten Dritter, vermag im Übrigen nicht zu überzeugen. Dort werden die Bilder zwar als frei („free") bezeichnet, allerdings im Kontext mit der Downloadmöglichkeit für den eigenen Desktop bzw. das eigene Mobiltelefon, worauf auch schon der Name der entsprechenden Webseiten („wallperbase" bzw. „sexydesktop") hindeutet.

    Dass diese Bilder „frei", also unentgeltlich, heruntergeladen werden können, vermag auch bei einem juristisch Ungebildeten nicht den Eindruck zu erwecken, er dürfe diese seinerseits einer unbegrenzten Zahl von Personen auf seiner eigenen Internetpräsenz zur Verfügung stellen. Jedenfalls vermag dies - auch im Hinblick auf die dargestellte Prüfungspflicht - den Vorwurf (zumindest leichter) Fahrlässigkeit nicht auszuräumen.

    Ein entsprechender (verschuldensunabhängiger) Anspruch ergibt sich im Übrigen auch aus § 812 Abs. 1 BGB (Eingriffskondiktion)."



    Das dadurch die Existenz eines jungen Menschen erst mal vollständig ruiniert ist, dass scheint hier keinen zu interessieren ...

    Oder welcher Minderjährige hat schnell mal 6000 € ....


    Meine Meinung dazu.

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  • Sven @ PCPlus GmbH Mitglied seit: 07.01.2004
    Beiträge: 145
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 19.04.2006, 12:56
    Urheberrechtsverletzungen haben recht wenig mit Einfühlungsvermögen zu tun.

    Außerdem ist mir die Vorgeschichte nicht bekannt. Richtig wäre gewesen, den Webmaster per Mail freundlich auf diese Verletzung hinzuweisen und ihm eine Frist zur Behebung einzuräumen.

    Über wenig "Einfühlungsvermögen" oder Charakter verfügt in diesem Fall nicht der Richter sondern der Kläger. Dies aber auch nur insofern vorher eben keine Möglichkeit zur friedlichen/kostenlosen Lösung des Problems angeboten worden ist.

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  • frank_muerbach

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 19.04.2006, 14:19
    Mehr unter http://www.to-you.de/


    Ich finde es immer wieder lustig, das alle nach Hamburg vor Gericht ziehen.
  • ontecma e.K. Mitglied seit: 12.03.2004
    Beiträge: 22
    Wohnort: Stuttgart
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.05.2006, 01:59
    frank_muerbach hat folgendes geschrieben::


    Ich finde es immer wieder lustig, das alle nach Hamburg vor Gericht ziehen.



    Finde ich auch immer wieder erstaunlich. Dort werden wohl besonders schnell auch Einstweilige Verfügungen erlassen.

    Die Geschichte mit den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Verwendung von Bildern ist recht brisant. Nachdem viele privaten Homepage Betreiber wegen der Verwendung von Kartenmaterial von bekannten Anbietern abgemahnt wurden ist das ein teurer Spass.

    So wurden 100 Euro pro Monat und pro Bild vor Gericht durchgesetzt. Da kommen recht hohe Beträge zusammen.

    Grüße
    Alexander
  • Andreas Wohlmuth Mitglied seit: 18.01.2006
    Beiträge: 12
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 19.05.2006, 14:38
    @ONTECMA

    Yep, kann ich bestätigen. Leider aus mehrfacher Erfahrung. Das Abmahn-Anwalt'gesocks' gibt einfach nicht auf.

    Andreas
  • Daniel Meybert Mitglied seit: 22.10.2005
    Beiträge: 96
    Wohnort: Bad Wildungen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 26.05.2006, 23:23
    Find ich auch, sauerei !!!

    Durfe selber die erfahrung machen, ..hatte in einer Adwords Kampange zwischen meinen 1600 Keywords ausversehen einen nicht gerade bekannten Markennamen.
    Bekam am gleichen Tag ne Unterlassungserklärung via e-mail, und hatte 2 Tage später zwei Kostennoten i.H.v 3700 € (Brutto) im Briefkasten. Und das obwohl die Kampange keine 4 stunden lief.

    Naja Pech gehabt, war ne klare sache : "Markenrechtsverletztung"


    Zuletzt bearbeitet von Daniel Meybert am 27.05.2006, 06:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
  • frank_muerbach

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 26.05.2006, 23:48
    Wie hart doch das leben ist.

    Ich durfte auch schon mein Lehrgeld zahlen (und nicht zu knapp)

    Man lernt halt nie aus Winken
  • Patrick [horvath-media]

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 00:18
    was ich so schlimm finde, es trifft meistens immer die kleinen... man überlege mal, so 4000 sidn für die meisten webmaster kein zuckerschlecken. hätte ich vor ca. nem jahr so ne abmahnung bekommen, dann wäre mein "geschäft" fertig gewesen.

    man sollte endlich was regeln, dass nur noch abgemahnt werden kann (keine massenabmahnung) und sich die gebühr nach dem verdienst richtet1
  • handyversand.com Mitglied seit: 25.04.2005
    Beiträge: 382
    Wohnort: Leipzig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 00:55
    Massenabmahnungen sind meines Wissens ohnehin nicht statthaft. Es sollte eine Regelung getroffen werden, dass Abmahnungen erst nach einer Aufforderung zur Beseitigung des Abmahngrundes (dafür soll der Anwalt meinetwegen 50 Euro Auslagengebühr verlangen) oder eben nicht mehr nach horrenden Streitwerten sondern nach Arbeitsaufwand des Anwalts berechnet werden ...

    Ich unterstelle mal, die meisten Abmahnungen haben einen Arbeitsaufwand von 30 Minuten oder weniger für unsere lieben Juristen. Also dürfte der Spass für den abgemahnten dann bei um die 100 Euro liegen.

    Was allerdings die Gerichte den Klägern für absurde Schadenersatzansprüche zusprechen, versetzt einen immer wieder in Staunen. Ich glaube auch kaum das die Richter da immer das entsprechende Fachwissen aufweisen ....

    _________________
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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 04:48
    Verantwortlich sind meiner Meinung auch die Gremien, die Marken registrieren.
    Ich halte es z.B. für ein Unding, dass die FIFA den Begriff "WM 2006" schützen konnte. Es gibt eine Weltmeisterschaft nicht nur im Fußball!
    Laut Spreadshirt mahnt die FIFA nun alle T-Shirt-Designer ab, die diesen Begriff nutzen.
    Für mich sind die Markenregistrare die wahren Abzocker oder einfach nur strohdumm, bzw. zu gefährlich für diese Welt.

    Es wird Zeit, dass sich Deutschland gegen diesen Wahn auflehnt!
    WIR sind Däutschland (übrigens ist dieser Ausdruck in ähnlicher Form auch geschützt, so dass ich etwas improvisieren musste, um keine Abmahnung zu erhalten).

    _________________
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    http://www.kreditdelfin.de
  • Daniel Meybert Mitglied seit: 22.10.2005
    Beiträge: 96
    Wohnort: Bad Wildungen
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 06:58
    handyversand.com hat folgendes geschrieben::

    Ich unterstelle mal, die meisten Abmahnungen haben einen Arbeitsaufwand von 30 Minuten oder weniger für unsere lieben Juristen.



    ...im bereich der "Marken & Urheberrechtsverletzungen" wird es sogar so gehandhabt das Patentanwälte nur ihre Unterschrift mit unter die UE des Normalen RA setzen müssen um die Kostenote nochmal doppelt abkassieren zu können.
    d.h = ein paar Tausend Euro mehr nur für eine Unterschrift.
  • Sven @ PCPlus GmbH Mitglied seit: 07.01.2004
    Beiträge: 145
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 09:56
    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::

    ...Es wird Zeit, dass sich Deutschland gegen diesen Wahn auflehnt!
    WIR sind Däutschland ...



    Dann fang DU doch damit an ... JEDER kann gegen die Registrierung bzw. Anmeldung einer Marke bei begründetem Interesse Einspruch einlegen.

    _________________
    Handys in Deinem Wunschdesign: http://www.handysmash.com/
  • Martin Winkler Mitglied seit: 16.05.2006
    Beiträge: 232
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 14:11
    Sven @ PCPlus GmbH hat folgendes geschrieben::

    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::

    ...Es wird Zeit, dass sich Deutschland gegen diesen Wahn auflehnt!
    WIR sind Däutschland ...



    Dann fang DU doch damit an ... JEDER kann gegen die Registrierung bzw. Anmeldung einer Marke bei begründetem Interesse Einspruch einlegen.



    Du glaubst doch nicht wirklcih dass es sich ein "kleiner mann" leisten kann sich mit der Fifa anzulegen. Ferrero "fightet" ja gerade mit der Fifa wegen der Marke "wm 2006" soweit ich weiß.


    Gruß
  • Oliver Götz Mitglied seit: 11.05.2005
    Beiträge: 958
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 27.05.2006, 14:34
    Martin Winkler hat folgendes geschrieben::

    Sven @ PCPlus GmbH hat folgendes geschrieben::

    Frank Schulze hat folgendes geschrieben::

    ...Es wird Zeit, dass sich Deutschland gegen diesen Wahn auflehnt!
    WIR sind Däutschland ...



    Dann fang DU doch damit an ... JEDER kann gegen die Registrierung bzw. Anmeldung einer Marke bei begründetem Interesse Einspruch einlegen.



    Du glaubst doch nicht wirklcih dass es sich ein "kleiner mann" leisten kann sich mit der Fifa anzulegen. Ferrero "fightet" ja gerade mit der Fifa wegen der Marke "wm 2006" soweit ich weiß.


    Gruß


    "Mit "Fußball WM 2006" darf jeder werben"

    www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,413448,00.html

    Die FIFA ist nur ein geldgeiler Laden. Fussball spielt da eigentlich nur eine Nebenrolle.

    _________________
    Die Geldgier vieler "Affiliates"
    -> www.affiliates.de/forum/ftopic9951.html
  • Hubertus Maier Mitglied seit: 28.03.2004
    Beiträge: 36
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 28.05.2006, 13:04
    Oli.G hat folgendes geschrieben::


    "Mit "Fußball WM 2006" darf jeder werben"

    www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,413448,00.html

    Die FIFA ist nur ein geldgeiler Laden. Fussball spielt da eigentlich nur eine Nebenrolle.



    Ja, aber eben nicht mit "WM 2006"....
    http://my.opera.com/Abmahnwahn/blog/show.dml/271295

    So ein Schwachsinn! Solche Veranstaltungen gehören zum Allgemeingut erklärt, insbesondere da die Fifa vorgibt ein gemeinnnütziger Verein zu sein.

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