Partyfotos

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  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:24
    Ich überlege eine Internetseite über Parties und Events zu machen und würde dazu natürlich auch Fotografen in die Discos schicken, um Fotos zu machen. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Natürlich hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild, aber auf öffentlichen Veranstaltungen (Discothek, Fest, etc) darf man Fotos machen. Die die Leute ja zustimmen, dass von ihnen ein Foto gemacht wird und sie auch informiert werden, wo das Foto zu finden ist, müsste ich dasnn im nachhinein nur aufgrund von Beschwerden Bilder löschen.

    Es isteht für mich alles ganz unproblematisch aus, aber ich lese hier immer wieder, dass man mit solchen Party Fotos wohl ne Menge Ärger bekommen kann. Gibt es da Tipps und Ratschläge?

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  • ScriptPower OHG Mitglied seit: 16.12.2003
    Beiträge: 87
    Wohnort: 2brücken
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:36
    kann man daraus dass sich jemand freiwillig fotografieren lässt, keinen anspruch herleiten? wem will denn ne schnecke die ihre hupen lächelnd in die linse hält weismachen, dass sie nicht damit einverstanden war?

    gibts da urteile zu?

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  • dsl-info.org

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:37
    SP - Ben hat folgendes geschrieben::

    kann man daraus dass sich jemand freiwillig fotografieren lässt, keinen anspruch herleiten? wem will denn ne schnecke die ihre hupen lächelnd in die linse hält weismachen, dass sie nicht damit einverstanden war?

    gibts da urteile zu?



    Wie beweist du, daß Person X davon wußte, daß du sie fotografiert hast?
  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:38
    das kann man nicht beweisen, außer man bezahlt sie. ABER auf öffentlichen veranstaltungen darf ich fotos machen, daher sieht die rechtslage dort doch anders aus?

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  • ScriptPower OHG Mitglied seit: 16.12.2003
    Beiträge: 87
    Wohnort: 2brücken
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:41
    dsl-info.org hat folgendes geschrieben::

    SP - Ben hat folgendes geschrieben::

    kann man daraus dass sich jemand freiwillig fotografieren lässt, keinen anspruch herleiten? wem will denn ne schnecke die ihre hupen lächelnd in die linse hält weismachen, dass sie nicht damit einverstanden war?

    gibts da urteile zu?



    Wie beweist du, daß Person X davon wußte, daß du sie fotografiert hast?



    naja also die partyfotos aus discos die ich kenne sind eher ziemlich frontal mit in die kamera grinsen... da dürfte der beweis wohl überflüssig sein, oder? und ob ein verblitztes foto einer tanzenden menge reicht um sich vor gericht aufzuregen... weiß net... man muss ja schon einen hauptsächlichen teil des fotos darstellen, um sich in seinen rechten verletzt fühlen zu können.

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  • dsl-info.org

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:42
    Daniel Schulte hat folgendes geschrieben::

    das kann man nicht beweisen, außer man bezahlt sie. ABER auf öffentlichen veranstaltungen darf ich fotos machen, daher sieht die rechtslage dort doch anders aus?


    Warum sollte die Rechtslage da anders aussehen?

    Beispiel: Du machst morgen Fotos in nem Swingerclub und veröffentlichst die, ohne die darauf abgelichteten Person gefragt zu haben, ob sie das gestatten. Was glaubst du wie lange es dauert bis das erste anwaltliche Schreiben bei dir eingeht?
  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:48
    Im §23 I Nr.3 wird geregelt, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung [...] verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen.

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  • dsl-info.org

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:52
    Tja, ob aber ein Discobesuch eine Versammlung, Aufzug oder ähnliche Veranstaltung ist, ist wieder Auslegungssache.
  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 19:54
    solange man aber tatsächlich nur bilder von leuten darstellt, die einwilligen und auf beschwerden schnell reagiert, dürfte es da doch keine probleme geben?

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  • David Feige Mitglied seit: 22.04.2006
    Beiträge: 238
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 20:48
    Problem ist ganz einfach: Sobald du in meiner disco bist, gelten die regeln meiner disco. Wenn ich sage hier wird fotografiert, dann wird hier fotografiert - du kannst ja draußen bleiben.

    Also einfach den Besitzer der disco Fragen. ^^

    Ich verklage ja auch nicht die Fifa bzw. Das ZDF weil ich direkt hinterm tor saß und gefilmt wurde - stadion besitzer sagt hier wird gefilmt, dann wird hier gefilmt.

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  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 20:52
    das is ja das nächste ding. muss man die disco besitzer fragen? und können sie da geld für verlangen? habe leider keine erfahrung auf dem gebiet, bin aber sehr interessiert.

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  • newonlinemedia.de Mitglied seit: 22.08.2004
    Beiträge: 261
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 21:23
    Also verbieten dürfen sie es auf jeden Fall und im Umkehrschluss für die Erlaubnis natürlich auch geld verlangen. Sie üben schließlich das Hausrecht aus und dürfen damit entscheiden was erlaubt ist. In einer großen Disco bei mir um die Ecke (Musikpark A7) ist das fotografieren verboten, da die selber ihre Fotoscouts rumlaufen haben.
  • Andreas_Rebmann Mitglied seit: 17.07.2003
    Beiträge: 209
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 22:17
    Daniel Schulte hat folgendes geschrieben::

    Im §23 I Nr.3 wird geregelt, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung [...] verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen.



    Wenn aber nun eine Person (oder zwei) im Mittelpunkt des Bildes steht, dann hat diese, sofern sie nicht prominent ist gewisse Rechte. Sie muß jeder veröffentlichung zustimmen.

    Grüße von Andreas

    _________________
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  • Daniel Schulte Mitglied seit: 08.06.2005
    Beiträge: 659
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 22:58
    ja, wir gehen hier ja auch immer schon schlimmstfall aus. natürlich werden die leute gefragt und natürlich posieren sie ja auch für das foto. die frage ist nur, ob man das nachweisen kann, aber man kann das foto ja auch runternehmen, wenn sich wer doch beschweren sollte.

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  • Caschi Weddig Keutel GbR Mitglied seit: 03.05.2005
    Beiträge: 304
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 09.07.2006, 23:12
    Marcel(flitzpiepe) hat folgendes geschrieben::

    Also verbieten dürfen sie es auf jeden Fall und im Umkehrschluss für die Erlaubnis natürlich auch geld verlangen. Sie üben schließlich das Hausrecht aus und dürfen damit entscheiden was erlaubt ist. In einer großen Disco bei mir um die Ecke (Musikpark A7) ist das fotografieren verboten, da die selber ihre Fotoscouts rumlaufen haben.



    stimmt nicht ganz große Communitys machen da auch Bilder. Haben aber sicherlich eine Erlaubniss Winken

    ps wohne da auch um die ecke Sehr glücklich

    _________________
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