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Verfasst am: 13.07.2006, 07:53
Fragen zur Trauung
Müssen beide Partner in der Kirche sein?
Nein. Wenn nur ein Partner der Kirche angehört, kann ein so genannte „Gottesdienst zur Eheschließung“ gefeiert werden. Da – s. oben – im Grunde jede Trauung ein „Gottesdienst zur Eheschließung“ ist, muss der Unterschied gar nicht so groß sein. Im Vorgespräch wird das Paar mit dem Pfarrer/der Pastorin vereinbaren, wie der Gottesdienst gefeiert werden soll. Dabei geht es vor allem darum, dass dem Gewissen des nichtchristlichen Partners keine Gewalt angetan wird, dass er nichts bekennen muss, was er nicht glaubt, dass eine Form gefunden wird, mit der beide Partner gut innerlich einverstanden sein können.
Was ist, wenn ein Partner katholisch ist?
Die katholische Kirche hat ein anderes Eheverständnis. Dort ist die Ehe ein Sakrament, wird die eigentliche Ehe erst in der Kirche geschlossen. Die Kirche ist zwar gezwungen, das deutsche Recht zu achten, erkennt aber intern nur katholische Eheschließungen an. Will sich ein Paar evangelisch trauen lassen, muss beim zuständigen katholischen Pfarramt (d.h. am Wohnort des katholischen Partners) ein so genannter Dispens, eine Art Ausnahmegenehmigung, beantragt werden. Andernfalls gilt der katholische Partner in den Augen der katholischen Kirche als nicht verheiratet. Möglich ist auch eine ökumenische Trauung – wobei sich in diesem Fall i. d. R. die katholische Kirche das Recht vorbehält, die eigentliche Trauhandlung vorzunehmen.
Können auch nichtkirchliche Paare kirchlich heiraten?
Nein. Eine Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen. Eine kirchliche Trauung ist für Menschen, die sich ihre Ehe segnen lassen wollen. Das setzt voraus, dass mindestens ein Partner kirchlich ist.
Müssen wir uns dort trauen lassen, wo wir wohnen?
Nein. Wenn man aber an einem anderen Ort heiraten will (z. B. weil dort eine schöne Kirche steht), muss man sich mit seinem Ortspfarrer in Verbindung setzen. Soll der Pfarrer der „schönen Kirche“ die Trauung halten, braucht es ein so genanntes Dimissoriale (eine Art Überweisung) vom Wohnortpfarrer.
Welche Papiere sind nötig?
- Die standesamtliche Bestätigung der Heirat. Da diese oft am Vortag oder gar am selben Tag wie die kirchliche Trauung stattfindet, kann sie noch nicht beim Vorgespräch vorgelegt werden - dann aber spätestens zur Trauung. Die Nummer des Standesamtsregisters wird in die Kirchenbücher eingetragen.
- Im Traugespräch werden Tauf- und Konfirmationsdaten erfragt: also Tauf- und Konfirmationsschein mitbringen!
- Wenn man sich außerhalb seiner Heimatgemeinde trauen lassen will, braucht man ein Dimissoriale/Überweisung vom Pfarramt des Wohnorts.
- Wenn ein Partner katholisch ist, braucht er einen Dispens/Ausnahmegenehmigung seines katholischen Pfarrers, wenn er will, dass die Ehe auch in den Augen der katholischen Kirche
gültig ist.
Was kostet die Trauung?
Die Kirchgemeinde erhebt für die Benutzung der Kirche und die Arbeiten von Küster und Kirchenmusiker Gebühren: Eine Trauung in der Stadtkirche kostet in der Regel 85,- € (siehe: Gebührenordnung). Findet die Trauung in der Schlosskirche statt (die der Stadt Eisenberg gehört), beträgt die Nutzungsgebühr der Kirche 45,- €. Sie ist zusammen mit den Gebühren für Küster und Musiker an die Kirchgemeinde zu zahlen, welche sie an die Stadt Eisenberg weiterleitet.
Quelle:http://www.stpeter.jetzweb.de/unterseiten/stufen/trauung.html