Wenn der Kunde die Mahngebühr nicht zahlt...

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  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 16.07.2006, 23:11
    Hallo Kollegen!


    Einige Kunden die Ihre Rechnung erst nach der 3ten bis 4ten Mahnung bezahlen, überweisen oft dann nur den reinen Rechnungsbetrag.
    Oft lasse ich das bei den kleineren Beträgen auch durchgehen, aber langsam läppert sich das .


    Wie handhabt Ihr das?

    Ich fange jetzt damit an dann die Mahngebühren, die sich nach der Rechnung ja insg. auf 10 Euro belaufen, neu in Rechnung zu stellen und auch anzumahnen.
    Denkt Ihr das ist gerechtfertigt?

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  • Tin Frehman Mitglied seit: 12.03.2005
    Beiträge: 614
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 16.07.2006, 23:20
    Das kann man natürlich machen, hat aber wenig Sinn, weil oft nur noch mehr Kosten entstehen. Am besten du kalkulierst Portokosten für solche Dinge in die normalen Preise ein.

    _________________
    besser?
  • Gerd Handwerk

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 09:17
    Wenn es Kunden sind die häufiger bestellen würde ich das beim nächsten Mal mit draufschlagen.
  • frank_muerbach

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 10:05
    Kommt darauf an wie viel Mahnkosten du draufschlägst (habe mal gehört das max. 3 Euro pro Mahnung betragen darf)

    Aber an deiner Stelle für die ich froh sein, das die bezahlt haben. Alles was über 1 Euro an Mahnkosten ist, zahle ich generell nicht.

    Und Mahngebühren per E-Mail zahle ich schonmal gar nicht.

    55 Cent fürs Porto + Arbeitsaufwand sollte 1 Euro reichen. Amazon etc. meckern auch nicht wenn die Mahngebühren nicht bezahlt werden, weil wie oben schon erwähnt das die froh sind das Sie die Hauptforderung bekommen haben.
  • Frank Stemmler Mitglied seit: 05.12.2004
    Beiträge: 254
    Wohnort: Nickenich
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 10:12
    Also ich Handhabe das so:

    Mahnung 1: Ist eine Erinnerung und keine Mahnkosten
    Mahnung 2: 2 Euro Mahnkosten
    Mahnung 3: 5 Euro Mahnkosten
    Mahnung 4: 15 Euro Mahnkosten
    Ich selber bekomme bei meinem Hoster Net-Publics schon nach der ersten echten Mahnung 5 Euro drauf gehauen.

    Ist immer der Gesamtbetrag der Mahnungen. Also die vorrigen Mahnungen werden nicht addiert.

    Bei den Hosting Kunden zb. sind es Rechungsbeträge von manchmal nur 10 Euro im Monat.
    Oder wie der aktuelle Fall, wo eine Domain für das Jahr wieder fällig wird.
    Der Kunde hat nach 35 Tagen die Rechung bezahlt von 9,99 Euro aber ohne eben die Mahngebühren. Es fehlen also 15 Euro.

    Wie würdet Ihr vorgehen? Auf Mails bzw. Nachfrage reagiert er nicht.

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  • frank_muerbach

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 10:26
    Man hat doch im Adminbereich so ein Knopf. Den drückst du, und die Domain ist gespeert.

    Eventuell als Satz bei Aufruf dieser Setie : Diese Domain, wurde noch nicht vollständig bezahlt. Bitte wenden Sie sich an den Support.

    Warum wartest du 35 Tage ? Ich würde zwei Wochen warten, danach den Server dichtmachen bis er bezahlt hat. Die Leute zahlen dann Ruck Zuck.

    5 Euro ist schon der Hammer. Per E-Mail oder wenigstens per Post ?

    Ciao
  • Oliver Holz Mitglied seit: 05.11.2005
    Beiträge: 217
    Wohnort: Braunschweig
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 14:44
    wieso 5 Euro, Frank?

    2 Euro für die erste
    3 Euro die zweite
    10 euro die letzte

    die beträge von stemmi waren jeweils aufsummiert

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  • Progressics.de Mitglied seit: 25.08.2003
    Beiträge: 554
    Wohnort: Schwabenländle
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 17.07.2006, 15:44
    Würde ebenfalls die Domains sperren, wenn das bei einem jeden Monat die gleiche Sauerei ist...

    zudem würde ich mal LS anbieten Winken
  • Uploadcity Mitglied seit: 08.08.2005
    Beiträge: 197
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2006, 01:03
    4 Mahnungen? Spätestens nach der 2. Mahnung würde ich die Domains sperren und wenn sich dann immer noch nichts tut einen Mahnbescheid losschicken!
  • SI NewMedia Mitglied seit: 30.01.2006
    Beiträge: 282
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2006, 12:10
    Also soweit ich das weiß, kannst du so eine Geschichte von wegen "Kunde hat den Server nicht bezahlt" nicht auf die Webseite tun, das gibt ärger.
    Eine Zeile: "Bitte kontaktieren Sie Ihren Hoster" passtda schon eher. Schön noch das eigene Logo und die Kontaktdaten drauf, fertig

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  • Frank Schulze Mitglied seit: 26.01.2005
    Beiträge: 234
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2006, 13:26

    Also soweit ich das weiß, kannst du so eine Geschichte von wegen "Kunde hat den Server nicht bezahlt" nicht auf die Webseite tun, das gibt ärger.



    Eigentlich schade. Die Menschen wären sicherlich viel ehrlicher, wenn man so etwas tun dürfte.
    In vielen Ländern Asiens wird das genau so gemacht: da ist der Gesichtsverlust das Schlimmste. Aber hier kann man sich rechtswidrig benehmen und kann sich trotdzem immer hinter dem Schutz der Würde verstecken.
    Aber die Idee mit dem eigenen Logo einblenden ist auch schon nicht schlecht. Ich hätte jedenfalls in solchen Fällen auch nur zweimal gemahnt.

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  • frank_muerbach

    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 22.07.2006, 13:47
    Wieso sollte es Ärger geben ?

    Ich habe auch schon Mahnungen bekommen (per Post) wo auf den Briefumschlag selber

    1.Mahnung
    2.Mahnung

    letzte Mahnung dick und fett draufstand

    Der Briefträger hat das in jedem fall gesehen...
  • Alexander[Okayspace.de] Mitglied seit: 24.10.2003
    Beiträge: 422
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.07.2006, 12:18
    Progressics hat folgendes geschrieben::

    Würde ebenfalls die Domains sperren, wenn das bei einem jeden Monat die gleiche Sauerei ist...

    zudem würde ich mal LS anbieten Winken


    Genau Winken
    Ich arbeit fast von Anfang nur mit LS, weil ich kein Bock hab dem Geld die ganze Zeit hinter her zu laufen.

    Rein theoretisch, müsstest du nicht mal mehr ne Mahnung schicken, sondern könntest gleich nach der Erinnerung ans Inkasso abgeben.

    Eine Mahnung 3 oder 4 mal zu schicken, auf die Idee würde ich gar nicht erst kommen.

    Zuerst Erinnerung, dann Mahnung -> Inkasso
    Gleichzeitig natürlich Domain in Transit (löschen darf man Sie ja laut Denic Richtlinie nicht, auch wenn der Kunde nicht zahlt.) und Account gesperrt fertig.

    Klar kommen auf die Lastschriften auch Rückbuchungen, aber dieser Prozentsatz ist meistens im einstelligen Bereich.

    Das Problem an dem ganzen ist einfach, dass die meisten Leute denken bzw. wissen das keiner wegen einer Forderung von 10 Euro ein Gerichtsverfahren einleitet.

    Da zahlt man dann zuerst mal 50-60 Euro vor, und hat dann wenn es blöd läuft schlechtem Geld noch gutes hinter her geworfen.

    Das bei der Zahlungsart LS evt. weniger Leute bestellen, nehm ich da gerne in Kauf.

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  • Tamas Mitglied seit: 05.01.2005
    Beiträge: 487
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.07.2006, 13:43
    Ich finde LS eher bequem als abschreckend. Bevorzuge dieses Verfahren, egal bei was. Zumal ich die Buchung rückgängig machen kann, was mir mehr Sicherheit gibt als wenn ich nur plumb überweise.

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  • Uploadcity Mitglied seit: 08.08.2005
    Beiträge: 197
    Antworten mit Zitat Beitrag Verfasst am: 23.07.2006, 13:45
    Verlangt doch einfach bei Nicht-LS-Teilnehmern eine extra Gebühr.

    Machen viele Firmen so, um ihre Kunden zur Teilnahme zu bewegen...

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